Mann wegen versuchten Totschlags mit Baseballschläger vor Gericht

Saarbrücken/Homburg. Bei einem Streit in Homburg wird ein 50-Jähriger mit einem Baseballschläger aus Aluminium angegriffen. Das Opfer erleidet mehrere lebensgefährliche Schädelbrüche. Im Krankenhaus muss er in ein künstliches Koma versetzt werden. Wie konnte es zu dem Vorfall kommen? Was genau sich am 29. August 2012 kurz vor 22 Uhr zutrug, ist bislang noch unklar

Saarbrücken/Homburg. Bei einem Streit in Homburg wird ein 50-Jähriger mit einem Baseballschläger aus Aluminium angegriffen. Das Opfer erleidet mehrere lebensgefährliche Schädelbrüche. Im Krankenhaus muss er in ein künstliches Koma versetzt werden. Wie konnte es zu dem Vorfall kommen?Was genau sich am 29. August 2012 kurz vor 22 Uhr zutrug, ist bislang noch unklar. Dabei liegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und die Schilderung des mutmaßlichen Täters nicht weit auseinander. Gestern begann vor dem Landgericht in Saarbrücken der Prozess.

Kinder sollen nachmittags mit alten Keramikfliesen Fensterscheiben an einem im Umbau befindlichen Anwesen in Homburg eingeworfen haben. Der 37-jährige Angeklagte beschimpft sie von seinem Balkon aus und wirft eine Bierflasche nach ihnen. Am Abend erscheinen dann vier Männer vor der Wohnung des Flaschenwerfers, treten die Tür ein, schlagen und bedrohen ihn massiv. Doch mit zwei Küchenmessern kann er die Angreifer in die Flucht schlagen. Den Baseballschläger der beiden behält er. Wenig später tauchen erneut mehrere Personen auf, die den Angeklagten bedrohen. Was dann geschieht, wird den Prozess entscheiden. Denn jetzt geht der Angeklagte mit einem Baseballschläger auf einen der Angreifer los. Der erste Schlag setzt diesen außer Gefecht, der zweite Schlag zertrümmert fast seinen Schädel.

Das war keine Notwehr mehr, das war Rache oder ein Denkzettel - und demnach versuchter Totschlag, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Es sei ein minderschwerer Fall des versuchten Totschlags, dazu noch unter erheblichem Alkoholgenuss, befindet der Vorsitzende Richter der Strafkammer - und bietet einen Deal an: drei bis dreieinhalb Jahre Haft (abzüglich der bereits verbüßten Untersuchungshaft), davon zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte nimmt das Angebot an. Doch als er im Rahmen seines Geständnisses das Geschehen beschreibt, sagt er, nach dem ersten Schlag sei der Angreifer nur noch aggressiver geworden. Deswegen habe er ein zweites Mal zugeschlagen. Und das wäre dann wieder Notwehr. Das Opfer behauptet dagegen, er habe die Schläge von dem Angeklagten erhalten, als er den Aufzug verlassen habe. Warum wisse er nicht - den Angreifer habe er nie gesehen. jht

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