Plädoyers in Mord-Prozess Mann erwürgte Freundin: War es Mord?
Saarbrücken/Neunkirchen · Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Neunkirchen wird ihrem Ex-Freund der Prozess gemacht. Es geht um die Frage: War es ein Mord oder ein Fall von Totschlag?
Im Strafprozess gegen einen Saarländer, der seine 21 Jahre alte Freundin erwürgt hat, wurden am Montag die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwältin und die Anwälte der Familie der getöteten Frau forderten jeweils eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den 24 Jahre alten Angeklagten. Er habe die Frau aus niedrigen Beweggründen getötet, weil sie sich einem anderen Mann zugewandt habe. Der Verteidiger stufte die Tat dagegen als Totschlag ein und beantragte eine Haftstrafe von elf Jahren für seinen Mandanten. Nun sind die Richter des Saarbrücker Landgerichts am Zug. Sie wollen ihr Urteil am Donnerstagmorgen verkünden.
Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung dürfte die Frage sein, ob ein so genanntes Mordmerkmal vorliegt. Nicht jeder, der einen anderen Menschen tötete, ist nämlich automatisch ein Mörder. Laut Strafgesetzbuch wird jemand, der einen anderen umbringt, wegen Totschlags mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Eine Verurteilung wegen Mordes ist erst möglich, wenn zu der Tötung weitere, besonders verwerfliche Punkte dazu kommen. Dann wird lebenslange Haft verhängt.
Im konkreten Fall gehen die Vertreter von Anklage und Nebenklage von solchen niedrigen Beweggründen bei dem Angeklagten aus. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass der 24-Jährige bereits ganz am Anfang ihrer Beziehung zu der jungen Frau sinngemäß gesagt habe: „Wenn Du mich betrügst, wenn Du mich belügst, dann werde ich Dich erwürgen.“ Auch in der Nacht der Trennung, als er von dem neuen Mann im Leben der 21-Jährigen erfuhr, habe er per WhatsApp Nachricht gedroht, die Frau zu erwürgen.
Wenige Tage später habe der Angeklagte die junge Frau zu einem klärenden Gespräch in die ehemals gemeinsame Wohnung in Neunkirchen gebeten. Dort habe der Mann seine Aggressionen ausgelebt. Er habe die Frau gepackt, geschlagen, zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und gewürgt. Mindestens fünf bis sechs Minuten habe der Todeskampf gedauert. Vielleicht auch zehn Minuten. Und sogar als der Mann sicher war, dass sie tot ist, habe er immer weiter zugedrückt. Danach habe er eine Zigarette geraucht und auf die Polizei gewartet.
Aus Sicht des Verteidigers war die Tat kein Mord. Der Angeklagte habe sich seit der Trennung immer mehr in seine Wut gesteigert. Bei dem Gespräch mit seiner Ex-Freundin sei das Fass schließlich übergelaufen. Der Mann habe die Frau aus Wut über deren Verhalten umgebracht. Das sei ein Fall von Totschlag. Wie die Richter das sehen, das ist offen.