Spiesen-Elversberg Mann bedroht Polizisten – Beamter schießt ihm ins Bein

Spiesen · Ein 48-Jähriger hat am Samstagabend in Spiesen-Elversberg Polizeibeamte mit einer Schusswaffe bedroht. Ein Beamter schoss dem Mann daraufhin ins Bein. Der 48-Jähirge musste vom Notarzt behandelt werden, befindet sich nach Polizeiangaben aber nicht in Lebensgefahr.

 Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Vorausgegangen war ein heftiger Streit mit einer Frau, die sich zusammen mit zwei Kindern in der Wohnung des 48-Jährigen aufhielt. Frau und Kinder verließen mit Hilfe der alarmierten Polizei die Wohnung. Der 48-jährige Deutsche befand sich anschließend offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand und demolierte die Wohnung. Als die Beamten ihn ansprachen, bedrohte er sie mit einer Schusswaffe. Daraufhin schoss die Polizei dem Mann ins Bein.

Dass Polizisten auf einen Menschen schießen, kommt im Saarland sehr selten vor. Die Schusswaffengebrauchsstatistik der Landespolizei weist für die Jahre 2012 bis 2017 jeweils zwischen null und drei Fälle aus, wobei darin auch Warnschüsse enthalten sind. Weitaus häufiger wird die Waffe gegen Tiere eingesetzt, etwa 200 bis 300 Mal im Jahr – vorrangig um Tiere zu erschießen, die bei Verkehrsunfällen schwerste Verletzungen erlitten haben.

Der Gebrauch der Schusswaffe ist im Saarländischen Polizeigesetz geregelt. Demnach dürfen Polizisten Personen mit Schüssen „angriffs- oder fluchtunfähig“ machen, etwa um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren, ein bevorstehendes Verbrechen mit Schusswaffen oder Explosivmitteln zu verhindern oder eine Person anzuhalten, die vor der Festnahme oder Identitätsfeststellung flüchtet und eines Verbrechens dringend verdächtig ist.

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