Finanzaffäre beim Landessportverband LSVS: Gästeliste bei Minister-Feier mitbestimmt

Saarbrücken · Innerhalb der gesetzten Frist hat Innen- und Sportminister Klaus Bouillon (CDU) am Dienstag seine Antworten auf einen Fragenkatalog zu Kosten und Absprachen anlässlich der Feier seines 70. Geburtstags in der Mensa der Landesportschule bei der Staatsanwaltschaft abgeben lassen.

LSVS: Gästeliste bei Minister-Feier mitbestimmt
Foto: dpa/Oliver Dietze

Er selbst hatte angekündigt, dem zuständigen Oberstaatsanwalt Belege und Rechnungen, die er persönlich bezahlt habe, zur Verfügung zu stellen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, ein Bote habe das Minister-Schreiben pünktlich gebracht. Bouillon war als Zeuge im Rahmen der Untreue-Ermittlungen beim Landessportverband (LSVS) angeschrieben worden.Derweil bestätigte das Präsidium des LSVS in einer Stellungnahme, dass Bouillon eine Kostenbeteiligung (Übernahme der Dienstleistungen und der Getränke) angeboten wurde. Unsere Zeitung hat darüber ausführlich berichtet. Bouillon, in dessen Zuständigkeit auch die Rechtsaufsicht über den LSVS fällt, hat das Angebot, dass die Getränke finanziert werden, abgelehnt.

In der Stellungnahme wird ausdrücklich der Präsidiums-Beschluss vom 20. November zu diesem Thema zitiert. Demnach stelle der LSVS die Räumlichkeiten der Mensa für die Geburtstagsfeier zur Verfügung. Es sei vorgesehen, das Präsidium und die Präsidenten der Fachverbände einzuladen. Wörtlich heißt es weiter: „Das Präsidium ist einstimmig einverstanden, dass die Kosten für die Dienstleistungen und die Getränke vom LSVS übernommen werden.“

Nach Angaben des Verbandes, der akut ein Millionen-Finanzloch verkraften muss, beinhalte der Beschluss, dass der LSVS „die Gästeliste mitbestimmt hat, sodass unter anderem alle 50 Sportfachverbände und acht kooperativen Mitglieder als auch Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten eingeladen wurden“. Dies sei vor dem Hintergrund geschehen, dass der LSVS die Sportschule „positiv präsentieren und repräsentieren wollte“. Abschließend heißt es, das Präsidium lege „Wert auf die Feststellung, dass die Mittel des Verbandes satzungsgemäß für sportliche Zwecke verwendet wurden“.

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