Prozess um getöteten Radfahrer Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Saarbrücken · Der 26-jährige Speditionsfahrer, der betrunken einen Fahrradfahrer überfahren hat, muss drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

 Der Lkw-Fahrer schleifte den Radfahrer rund 350 Meter mit. Das Opfer starb noch an der Unfallstelle.

Der Lkw-Fahrer schleifte den Radfahrer rund 350 Meter mit. Das Opfer starb noch an der Unfallstelle.

Foto: BeckerBredel

Der Lkw-Fahrer, der im vergangenen September einen Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren und getötet hat, ist gestern vom Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Damit ging die Kammer unter Vorsitz von Richter Bernd Weber über die Forderung der Staatsanwaltschaft (drei Jahre und vier Monate) hinaus.

Der alkoholisierte Berufskraftfahrer Ionel H., der für eine norddeutsche Speditionsfirma tätig war, hatte sich während seiner Ruhephase auf der Raststätte Goldene Bremm sehr stark betrunken und sich dennoch ans Steuer gesetzt. Bei seiner Trunkenheitsfahrt durch die Saarbrücker Innenstadt hatte er an der Kreuzung Hellwigstraße/Mainzer Straße einen 28-jährigen Radfahrer überrollt und ihn über rund 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer starb noch am Tatort an seinen massiven Schädelverletzungen (wir berichteten mehrmals). „Ein Täter, der alkoholisiert durch grobe Rücksichtslosigkeit den Tod eines Menschen verursacht, kann nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der 26-jährige Rumäne habe ein sinnloses, egoistisches Verhalten an den Tag gelegt.

Die Kammer sah auch über diesen Fall hinaus eine Signalwirkung: Der Gesetzgeber sei gefordert, vor allem bei Lkws, für Vorrichtungen zu sorgen, die verhindern, dass ein alkoholisierter Fahrer starten könne. Die Analysen der Tacho-Daten hätten gezeigt, dass Ionel H. schon vor dem Aufprall gebremst habe, wahrscheinlich um eine Kollision mit anderen Autos zu vermeiden. Somit gehe das Gericht davon aus, dass er den Radfahrer nicht gesehen hatte und auch aufgrund von alkoholbedingten Einschränkungen den Zusammenstoß nicht wahrgenommen habe. Dennoch erkenne das Schwurgericht keinen Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Zwar habe die Alkoholblutkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit bei 2,98 Promille gelegen. Da er aber alkoholabhängig sei, habe er an diesem Abend trotz allem  immer noch über „ausreichende motorische Fähigkeiten verfügt, um das Fahrzeug zu steuern“, sagte Weber.

Auch als die Dolmetscherin ihm das Urteil übersetzte, blieb Ionel H. regungslos, den Kopf Richtung Boden gesenkt, so wie er sich die meiste Zeit während der mehrtägigen Verhandlung gezeigt hatte. Auch die Mutter des Opfers war als Nebenklägerin anwesend. Für sie sowie zahlreiche Freunde und Verwandte, die beim Verlesen des Tathergangs im Gerichtssaal in Tränen ausbrachen, war gestern wieder ein schwerer Tag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Clemens Schug zeigte sich zwar damit zufrieden, will aber noch überprüfen, ob die nicht angenommene verminderte Schuldfähigkeit einen Revisionsgrund darstellt.

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