Streit um den Geschäftsführer Linken-Vorstand unterliegt vor Parteigericht

Saarbrücken · Landesgeschäftsführer Andreas Neumann durfte nicht von wichtigen Aufgaben entbunden werden.

Die Entmachtung von Linken-Landesgeschäftsführer Andreas Neumann durch den Landesvorstand am 4. Juli 2017 war rechtswidrig. Die Bundesschiedskommission der Partei stellte fest, dass der Landesvorstand kein Recht hatte, Neumann das Misstrauen auszusprechen und ihn von wichtigen Aufgaben zu entbinden.

Der Vorstand hatte auf Antrag von Parteichefin Astrid Schramm beschlossen, Neumann den Zugang zur Mitglieder-Datenbank zu sperren, ihn nicht mehr mit der Bundespartei und anderen Landesverbänden korrespondieren zu lassen und ihn von der Vorbereitung von Wahlen auszuschließen. Begründet wurde dies damit, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Neumann nicht mehr möglich sei.

Laut Urteilsbegründung verletzte der Vorstandsbeschluss den Geschäftsführer aber in seinen Rechten, die alltäglichen Aufgaben auszuführen. Nach Ansicht der Parteirichter kann zudem nur ein Parteitag dem Geschäftsführer das Misstrauen aussprechen, nicht der Vorstand.

Neumann ist ein enger Verbündeter des Bundestagsabgeordneten und Landesschatzmeisters Thomas Lutze. Das Verhältnis zwischen Parteichefin Schramm und dem Duo Lutze/Neumann ist zerrüttet. Es geht unter anderem um den Vorwurf, dass vor Listenaufstellungen viele Barzahler in die Partei aufgenommen wurden, die anschließend nie mehr gesehen wurden und auch keine Beiträge mehr zahlten. 800 Mitglieder sind angeblich säumig. Laut Lutze praktizieren dies alle Lager in der Partei so.

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