Linke vermisst Informationen zur Lage minderjähriger Flüchtlinge

Saarbrücken · Die Linke beschwert sich über eine aus ihrer Sicht unzureichende Regierungsantwort auf eine Anfrage zur Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie vermissen Informationen zu Spracherwerb und Schulunterricht.

Die Zahl der so genannten Rücküberstellungen von im Saarland aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Barbara Spaniol und Heike Kugler hervor. Von "Rücküberstellung" ist die Rede, wenn junge Flüchtlinge in Länder abgeschoben werden, wo sie auf ihrem Fluchtweg zum ersten Mal mit Behörden in Kontakt gekommen sind. Im Zuge der Dublin-II-Verordnung sind laut Regierung 2011 vier Jugendliche nach Italien und einer nach Großbritannien rücküberstellt, also abgeschoben worden. Im Jahr 2012 ist je ein Jugendlicher in die Schweiz, Niederlande und nach Norwegen abgeschoben worden, hieß es in der Antwort.

In den letzten zwei Jahren hätten sich keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Abschiebegefängnis in Ingelheim (Rheinland-Pfalz) befunden. Seit Anfang 2008 sind laut Regierung keine jungen Flüchtlinge aus dem Saarland in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden.

Die Linken-Abgeordnete Heike Kugler nannte die Regierungsantwort "wenig aussagekräftig". Außer der Statistik zu den Rücküberstellungen habe die Landesregierung keine Zahlen angegeben. Kugler vermute, die große Koalition aus CDU und SPD wisse nicht, wie die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im eigenen Land aussieht. Da aber auch für abgelehnte minderjährige Asylbewerber hierzulande die Schulpflicht besteht, müsse das Land sagen können, "wen sie betreut, wen sie an Wohlfahrtsverbände vermittelt und wer beim Spracherwerb Hilfe braucht", so Kugler.

Die beiden Politikerinnen sahen sich durch die nach ihren Worten "neue Ablehnungspraxis" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge veranlasst, eine Anfrage zu stellen. Die Bundesbehörde befindet unter anderem über die Asylanträge von minderjährigen Flüchtlingen. Seit Februar 2012 könne die Bundesbehörde abgelehnten minderjährigen Asylbewerbern aus Afghanistan den "subsidiären Schutz" verweigern, hieß es. Dieser Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, den Betroffenen aber dennoch massive Gefahren drohen, etwa durch eine politische Verfolgung.

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