Strafvollzug im Saarland „Liebeszellen“ in der JVA Lerchesflur gestoppt

Saarbrücken · Das Justizministerium lässt keine Räume für mehrstündige Partnerinnen-Besuche bauen. SPD und Linke halten das für einen Fehler.

 Blick in den Langzeitbesuchsraum (sogenannte „Liebeszelle“) der Justizvollzugsanstalt Brandenburg. Im Saarland wird es solche Räume nicht geben, hat das Justizministerium entschieden.

Blick in den Langzeitbesuchsraum (sogenannte „Liebeszelle“) der Justizvollzugsanstalt Brandenburg. Im Saarland wird es solche Räume nicht geben, hat das Justizministerium entschieden.

Foto: dpa/Bernd Settnik

Wer zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, soll seine Bindungen an die Welt außerhalb der Gefängnismauern möglichst aufrechterhalten, damit er nach Verbüßung der Strafe leichter zurück in die Gesellschaft findet. Dazu darf die Anstaltsleitung geeigneten Häftlingen mehrstündige, unbeaufsichtigte Besuche von Angehörigen in eigens eingerichteten Langzeitbesuchsräumen gestatten. Die Zimmer heißen auch „Liebeszellen“ oder „Beischlafzellen“ – warum, ist wohl klar. Auch in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt (JVA) Lerchesflur ermöglicht das Strafvollzugsgesetz grundsätzlich solche Besuche, allerdings ausschließlich in speziellen Langzeitbesuchsräumen.

Und diese Räume wird es nicht geben, entsprechende Überlegungen hat das CDU-geführte Justizministerium gestoppt. „Erfahrungen der Praxis anderer Länder haben gezeigt, dass gerade solchen unbeobachteten Langzeitbesuchen ein Risiko von Übergriffen auf die besuchende Partnerin stets immanent ist“, erklärte Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU).  Die Sicherheit in den Anstalten für Besucher, Bedienstete und letztlich auch Inhaftierte habe für das Justizministerium Priorität. Im Ministerium wird unter anderem auf einen Fall in Diez in Rheinland-Pfalz verwiesen: Dort hatte ein Häftling 2017 seine Frau in einem solchen Besuchsraum im Beisein von zwei Kindern der Frau vergewaltigt, nachdem er sie zuvor mit einer hineingeschmuggelten Porzellanscherbe bedroht und verletzt hatte.

Beim Neubau der Besuchsabteilung der JVA Saarbrücken, der 2020 beginnen und 2022 fertiggestellt sein soll, werden nun stattdessen Räume für den Besuch von Kindern bei ihren inhaftierten Vätern entstehen, ausgestattet mit Spielsachen und Wickeltisch. Allein im Saarland gehe man von 1000 Kindern und Jugendlichen mit einem inhaftierten Elternteil aus. Um die negativen Folgen abzumildern, müssten Familienbeziehungen gepflegt und gestärkt werden, sagte Theis.

Die SPD-Landtagsfraktion bedauert, dass beim Neubau der Besuchsräume keine Räumlichkeiten für Langzeitbesuche vorgesehen sind. „Denn genau das war unsere Intention bei der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 2013“, sagte ein Fraktionssprecher. Der regelmäßige Kontakt zum eigenen Partner sei für eine erfolgreiche Resozialisierung genauso wichtig wie der Umgang mit dem eigenen Kind, beides dürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bereits als der Landtag 2013 über das Strafvollzugsgesetz debattierte, waren in der großen Koalition unterschiedliche Akzente zu vernehmen. Während damals SPD-Justizministerin Anke Rehlinger auf gute Erfahrungen in anderen Bundesländern verwies, äußerte sich der heutige Staatssekretär Theis reservierter. Zwar hielt auch er den unbeobachteten Langzeitbesuch „für ein mögliches positives Instrument auf dem Weg hin zur Resozialisierung“. Allerdings sollte die vereinbarte fünfjährige Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Regelung am 1. Juni 2018 genutzt werden, um die Erfahrungen anderer Länder mit Hinblick auf die Sicherheit auszuwerten und Konsequenzen für das Saarland zu ziehen.

Die Linksfraktion lässt die von Theis angeführten Sicherheitsaspekte nicht gelten; andernorts seien diese Räume längst Standard, sagte die stellvertretende  Fraktionsvorsitzende Astrid Schramm. „Resozialisierung ist wichtiger als rückwärtsgewandte Repressions-Ideologie“, sagte sie und verwies auf andere Bundesländer.

Die 16 Länder gehen mit dem Thema unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es Langzeitbesuchsräume seit 1989/90, sie haben ein Duschbad, eine Kochgelegenheit und Spielmöglichkeiten für Kinder. Inzwischen sind in 29 der 36 JVA Langzeitbesuche möglich. Die Räume hätten sich bewährt und würden gut angenommen, erklärte das Düsseldorfer Justizministerium. Als Mittel zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung familiärer und sozialer Beziehungen komme den Langzeitbesuchen „ein denkbar hoher Stellenwert“ zu.

Und die Sicherheit? In der Vergangenheit sei es in Einzelfällen zu gewalttätigen Übergriffen während des Langzeitbesuchs gekommen, berichtet das NRW-Ministerium auf Anfrage der SZ. Seit 2010 müssten Gefangene daher, bevor ihnen Langzeitbesuch gewährt wird, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Außerdem gebe es in den Räumen mindestens eine Lichtrufanlage, mit deren Hilfe sich Besucher bemerkbar machen könnten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort