Leserin klagt über Taxi-Notstand am Wochenende in Dudweiler

Dudweiler. Eine Leser-Reporterin aus Dudweiler, die namentlich nicht genannt werden möchte, wollte an einem Samstag im Juli ein Taxi für den nächsten Morgen um 5 Uhr bestellen, um von Dudweiler zum Hauptbahnhof zu fahren. Doch keines der drei ortsansässigen Taxiunternehmen habe sie fahren wollen, berichtet sie

Dudweiler. Eine Leser-Reporterin aus Dudweiler, die namentlich nicht genannt werden möchte, wollte an einem Samstag im Juli ein Taxi für den nächsten Morgen um 5 Uhr bestellen, um von Dudweiler zum Hauptbahnhof zu fahren. Doch keines der drei ortsansässigen Taxiunternehmen habe sie fahren wollen, berichtet sie. Heinz-Günter Schulz von Taxi Schulz erklärte auf SZ-Nachfrage, dass er für diese Uhrzeit so gut wie keine Termine annehmen könne. Er habe in diesem Zeitraum nur drei Fahrzeuge zur Verfügung, und diese stünden in Saarbrücken vor Diskotheken. Das Problem sei ihm durchaus bekannt, sagte Schulz. Während der Woche habe er eine Vereinbarung mit der Zentrale in Saarbrücken, sodass diese die Fahrgäste in Dudweiler abholt. Aber am Wochenende seien auch die Saarbrücker Taxifahrer mit Diskothekenbesuchern beschäftigt. "Am Wochenende und nachts ist die Personaldecke sehr dünn und bedauerlicherweise trifft das die Kunden. Wir versuchen alles Mögliche, aber oft sind die Kunden auch nicht flexibel genug", meint er.Eric Spang von Taxi Hartmann erklärt: "Wir sind, glaube ich, das einzige Taxiunternehmen, das überhaupt rund um die Uhr fährt." Insgesamt gibt es nach seinen Angaben nur 16 Taxis in Dudweiler, von denen nur 11 bis 13 auch betrieben würden. Davon führen durchschnittlich nur drei am Wochenende. Wenn den Unternehmen bereits Termine vorlägen, werde es schwierig, noch ein Taxi für eine bestimmte Uhrzeit zu bestellen. Für Fahrzeuge aus Sulzbach müssten die Dudweiler Kunden die Anfahrt extra bezahlen.

Nach Angaben des Stadtpressesprechers Thomas Blug gibt es in Dudweiler drei Inhaber von Taxikonzessionen mit insgesamt 16 Fahrzeugen. Für diese bestehe für Dudweiler auch Beförderungspflicht. Der Wochentag und die Uhrzeit spielten dabei keine Rolle. Diese Beförderungspflicht besteht laut dem Personenbeförderungsgesetz (Paragraf 22), wenn "die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung mit regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann. Fahrten dürfen nur aus den im Personenbeförderungsgesetz aufgeführten Gründen abgelehnt werden". Beschwerden wegen fehlender Taxen seien für Dudweiler zumindest seit April nicht eingegangen. Wenn alle Fahrzeuge aus Dudweiler besetzt sind, hätten die Kunden noch die Möglichkeit, sich an Taxen aus dem "Pflichtbereich Saarbrücken- Stadt" zu wenden.

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