Leiche im Weiher: Neue Runde im Mord-Prozess bringt Strafermäßigung

Saarbrücken. Wegen Beihilfe zum Mord soll ein 27-Jähriger aus Heusweiler statt zehn nun nur neun Jahre hinter Gitter. Das war am Freitag das Ergebnis der zweiten Auflage des Mord-Prozesses zum Tod von Dirk T.Der junge Mann war Anfang 2006 tot in einem zugefrorenen Waldweiher bei Saarbrücken gefunden worden

Saarbrücken. Wegen Beihilfe zum Mord soll ein 27-Jähriger aus Heusweiler statt zehn nun nur neun Jahre hinter Gitter. Das war am Freitag das Ergebnis der zweiten Auflage des Mord-Prozesses zum Tod von Dirk T.Der junge Mann war Anfang 2006 tot in einem zugefrorenen Waldweiher bei Saarbrücken gefunden worden. Wie das Landgericht in erster Instanz bereits Anfang 2007 festgestellt hatte, waren Unstimmigkeiten bei Drogengeschäften Auslöser für die Tat. Dirk T. habe Streit mit einem 39-Jährigen gehabt. Der Norddeutsche habe T. mit Hilfe des 27-jährigen Angeklagten in einen Wald bei Von der Heydt gelockt. Dort habe der Ältere dem Opfer ein Messer in den Hals gestoßen. Dann hätten er und der 27-Jährige den stark blutenden, aber lebendigen Dirk T. in den Weiher geworfen. T. ertrank. Das Landgericht verurteilte deshalb 2007 den Norddeutschen zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Der jüngere Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Beide legten gegen dieses Urteil Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die obersten deutschen Strafrichter bestätigten daraufhin weitestgehend das Urteil aus Saarbrücken. Sie kippten lediglich die Höhe der Strafe für den 27-Jährigen. Darüber wurde deshalb am Freitag erneut in Saarbrücken verhandelt. Fazit der Richter: Der jüngere Angeklagte habe zwar "unter dem dominanten Einfluss des üblen Hauptangeklagten" gestanden. Aber er habe das Opfer zum Tatort gelockt. Ohne ihn hätte es die Tat nie gegeben. Deshalb sei er nicht nur Gehilfe sondern fast schon Mittäter. Dafür seien neun Jahre Haftstrafe angemessen. wi

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