Konferenz in Saarbrücken Lebensmittelmängel am Pranger

Saarbrücken · Verbraucherminister diskutieren über die Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen.

 Das Bundesverfassungsgericht entschied im März, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über Hygiene und Produktmängel etwa von Restaurants oder Lebensmittelproduzenten informiert zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im März, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über Hygiene und Produktmängel etwa von Restaurants oder Lebensmittelproduzenten informiert zu werden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Verbraucherschutzminister der Länder treffen sich heute und morgen in Saarbrücken. Ein Thema wird dabei das Lebensmittelrecht sein. Denn das Bundesverfassungsgericht entschied im März, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über Hygiene und Produktmängel etwa von Restaurants oder Lebensmittelproduzenten informiert zu werden.

„Das, was wir jetzt erreicht haben mit dem Urteil, ist ein Meilenstein“, sagte der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD). Nun sei es wichtig, eine „möglichst einheitliche Vorgehensweise“ für alle Bundesländer sicherzustellen. „Wir wollen keinen Flickenteppich.“ Das Saarland habe bereits sein Landesamt für Verbraucherschutz angewiesen, „sofort wieder mit der Benennung von Verstößen“ zu beginnen. „Ich wäre froh, wenn viele andere unserem Beispiel folgen würden.“ Die Bundesländer hatten wegen der juristischen Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung von schwerwiegenden Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen zutage traten, vorübergehend ausgesetzt. Das Saarland hatte als letzte Landesbehörde Ende 2016 aufgehört. „Jetzt haben wir grundsätzlich Rechtssicherheit“, sagte Jost. Das Gericht verlangte in seinem Urteil von dem Gesetzgeber noch, bis Ende April 2019 die Dauer der Veröffentlichung zu regeln.

Der Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch, Martin Rücker, betonte in Berlin: „Die Länder dürfen nicht nur veröffentlichen, sie müssen es.“ Auch rückwirkend müssten Verstöße veröffentlicht werden. Rücker kritisierte, dass ein Gesetzentwurf des Bundesernährungsministeriums zur Umsetzung des Urteils eine Löschung nach sechs Monaten vorsehe: „Sechs Monate ist eine deutlich zu kurze Frist.“

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