Lebenslange Haft für Sexualmord an Nachbarin

Zweibrücken. Er hat seine Nachbarin erwürgt, sich an ihr vergangen und die Leiche verbrannt: wegen Mordes und sexueller Nötigung ist ein 34-jähriger Mann gestern vom Landgericht Zweibrücken zu lebenslanger Haft verurteilt worden

Zweibrücken. Er hat seine Nachbarin erwürgt, sich an ihr vergangen und die Leiche verbrannt: wegen Mordes und sexueller Nötigung ist ein 34-jähriger Mann gestern vom Landgericht Zweibrücken zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Darstellung des Gerichts hatte der Mann die Frau, die im gleichen Haus wie er lebte, Ende August 2009 nachts im Flur getroffen, als die Kellnerin von der Arbeit kam. Er hielt dem Opfer Mund und Nase zu, zerrte es in seine Wohnung, schloss die Tür mit einem Fußtritt und zog die Frau aus. Als die 31-Jährige, die zunächst benommen war, zu sich kam und ihn kratzte, habe er sie gewürgt, sagte der Vorsitzende Richter. Dann verging er sich nach Auffassung des Gerichts an der Leiche. Anschließend verbrannte er die Tote in der Nähe eines Strandbades. Nach Ansicht des Gerichts ist der 34-Jährige für seine Tat voll verantwortlich. Zur Tatzeit arbeitete er bei einer Sicherheitsfirma, vorbestraft war er nicht. red

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