"Lebensbedingungen nicht hinnehmbar"

Saarbrücken. Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags hat der saarländische Flüchtlingsrat (SFR) seine Forderung erneuert, die derzeit in der Landesaufnahmestelle in Lebach einquartierten Menschen in den saarländischen Kommunen unterzubringen

Saarbrücken. Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags hat der saarländische Flüchtlingsrat (SFR) seine Forderung erneuert, die derzeit in der Landesaufnahmestelle in Lebach einquartierten Menschen in den saarländischen Kommunen unterzubringen. "Die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Lebach sind nicht hinnehmbar", sagte Roland Röder vom SFR gestern bei einem Pressegespräch in Lebach. "Man könnte ja noch damit leben, wenn neu ankommende Flüchtlinge vorübergehend - etwa für drei Monate - in Lebach einquartiert werden, aber danach sollten sie auf die Kommunen verteilt werden", so Röder. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, FDP und Grüne sieht auch explizit vor, die so genannte dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen zu prüfen. Bislang allerdings ohne Ergebnis, wie das Innenministerium gestern auf SZ-Anfrage mitteilte. Der saarländische Städte- und Gemeindetag lehnt die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge ab, wenn damit Mehrkosten für die Kommunen verbunden sind. "In Betracht gezogen" wird von der Landesregierung allerdings, dass Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt vollständig selbst bestreiten können, außerhalb der Landesaufnahmestelle wohnen dürfen.

Selbstbestimmte Ernährung

Ein Kritikpunkt des SFR an den Lebensumständen in Lebach sind die vorgefertigten Lebensmittelpakete. Der SFR fordert seit Jahren, dass die Flüchtlinge selbst über ihre Ernährung bestimmen dürfen und anstelle der Pakete Bargeld oder Gutscheine zum Lebensmittel-Einkauf erhalten. "Ob und inwieweit das bisherige Sachleistungsprinzip aufgehoben werden kann", werde laut Innenministerium von der Landesregierung weiter "geprüft".

Die Behauptung des SFR, dass Flüchtlinge nur eine medizinische Notfallversorgung erhalten und chronische Erkrankungen nicht behandelt würden, weist das Ministerium zurück. Nach Paragraph 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes könnten Krankenhilfeleistungen erbracht werden, soweit sie "für die Gesundheit unerlässlich" sind. Damit sei auch eine Behandlung von chronischen Krankheiten möglich.

Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass die bislang umstrittenen Öffnungszeiten der Gemeinschaftsduschen in der Landesaufnahmestelle seit 26. Juli 2011 verlängert wurden. Sie seien nun täglich (auch an Samstagen und Sonntagen) von acht bis 10.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr geöffnet. Zuvor waren sie montags bis freitags von zehn bis 17.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 13 bis 16.30 Uhr geöffnet. jos

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