Landtagswahl wird vierfach angefochten

Saarbrücken. Der Wahlprüfungsausschuss des saarländischen Landtags muss sich mit vier Anfechtungen der Landtagswahl befassen. Das bestätigte die Ausschuss-Vorsitzende, Dagmar Heib (CDU), der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage.Angefochten werde unter anderem der Kreiswahlvorschlag der Linkspartei im Wahlkreis Neunkirchen

Saarbrücken. Der Wahlprüfungsausschuss des saarländischen Landtags muss sich mit vier Anfechtungen der Landtagswahl befassen. Das bestätigte die Ausschuss-Vorsitzende, Dagmar Heib (CDU), der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage.

Angefochten werde unter anderem der Kreiswahlvorschlag der Linkspartei im Wahlkreis Neunkirchen. Mehrere Linken-Mitglieder hatten bereits vor einigen Monaten angekündigt, gegen das Wahlergebnis anzugehen, weil es in dem betreffenden Wahlkreis Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung ihrer Partei gegeben haben soll. So sollen Personen beim Parteitag mit abgestimmt haben, die dazu nicht berechtigt gewesen seien (wir berichteten). Andere Anfechtungen drehten sich um Formalia, wie beispielsweise die Gestaltung der Stimmzettel. Im Vorfeld der Landtagswahl hatte es Diskussionen um die Wahlzettel gegeben, weil der Hinweispfeil zur Stimmabgabe in das Feld der CDU hineinragte (wir berichteten). Mehr Details zu den Anfechtungen wollte Heib nicht nennen, da der Wahlprüfungsausschuss ein nicht-öffentliches Gremium sei.

Da es für Wahlprüfungsverfahren im Land keine gesetzlichen Regelungen gebe, müsse sich der Ausschuss nun zunächst mit Formsachen, den Ablauf der Prüfungsverfahren betreffend, befassen. Anfang des kommenden Jahres werde er vermutlich damit beginnen können, sich konkret mit den einzelnen Anfechtungen auseinander zu setzen.

Der Wahlprüfungsausschuss wird nach Beendigung seiner Arbeit dem Landtagsplenum einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Der Landtagsbeschluss schließlich kann vom Verfassungsgericht noch einmal überprüft werden.

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