Landtagswahl von 2012 ist gültigHäftling gewinnt Prozess vor Saar-Verfassungsgericht

Saarbrücken. Das höchste Gericht des Saarlandes hat gestern zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zum Landtag für (noch) verfassungsgemäß erklärt. Die acht Richterinnen und Richter wiesen die Wahlprüfungsbeschwerde einer Bürgerin gegen die Wahl zum 15. Landtag am 25. März 2012 zurück

Saarbrücken. Das höchste Gericht des Saarlandes hat gestern zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zum Landtag für (noch) verfassungsgemäß erklärt. Die acht Richterinnen und Richter wiesen die Wahlprüfungsbeschwerde einer Bürgerin gegen die Wahl zum 15. Landtag am 25. März 2012 zurück.Die Frau hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Sperrklausel, wonach eine Partei für den Einzug ins Parlament mindestens fünf Prozent der gültigen Wählerstimmen bekommen muss, kleinere Parteien benachteilige. Dies passiere außerdem auch bei der Verteilung der Sitze im Landtag durch das aktuelle Berechnungsmodell - das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt.

Ganz ähnlich hatten mehrere Wahlberechtigte und Parteivertreter bereits 2011 und 2012 in Wahlprüfungsverfahren argumentiert. In beiden Fällen hatte das Verfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel als "derzeit nicht zu beanstanden" abgesegnet. Allerdings sei diese Klausel, die eine Zersplitterung des Parlaments und eine Unregierbarkeit des Landes verhindern solle, nicht auf alle Zeiten festgeschrieben, so das Gericht. Sobald sich die grundlegenden Verhältnisse in Staat, Gesellschaft und Politik ändern, müsse die Klausel überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Zu dieser Überprüfung sei der Gesetzgeber aktuell berufen. Eine Frist dafür nannten die Richter aber bislang nicht.

Das änderte sich gestern. Auch im dritten Anlauf betonte das Gericht zwar, dass zunächst der Landtag gefordert sei. Das Parlament als erste Staatsgewalt müsse die Fünf-Prozent-Hürde und das Berechnungsmodell zur Sitzverteilung überprüfen - und zwar rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl. Erst wenn der Landtag dies bis dahin getan oder nicht getan haben sollte, könne dieses Ergebnis inhaltlich vom Verfassungsgericht überprüft werden.

Die große Koalition sprach sich gestern für eine Expertenanhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Tobias Hans, und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Hubert Ulrich befürworteten die Klausel. Ohne sie werde die Mehrheitsbildung im Landtag erschwert. Piraten-Fraktionschef Michael Hilberer sagte, dass es wegen der Kleinheit des Landtags mit 51 Sitzen bereits eine "natürliche" Hürde von 2,8 Prozent gebe, die eine Partei überspringen müsse, um ein Mandat zu bekommen. wi/ukl

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof hat gestern die Rechte von Strafgefangenen gestärkt, die vor Haftantritt einen Beruf ausüben. Die Richter stellten fest, dass die Resozialisation von Häftlingen eines der Hauptziele des Strafvollzugs sei. Eine berufliche Tätigkeit sei dabei eines der wichtigsten Mittel der Integration. Wenn also jemand über eine solche Arbeit verfüge, dann solle er sie möglichst behalten und seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen können - also so, dass er weiter arbeiten kann und lediglich abends ins Gefängnis muss. Im konkreten Fall ging es um einen Kfz-Gutachter, der 2010 wegen Beteiligung an Versicherungsbetrug zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Er war bis zum Haftantritt selbstständig, wollte in den offenen Vollzug. Aber er wurde über Monate im Gefängnis eingesperrt, kam erst dann in den offenen Vollzug. Jetzt arbeitet er in einem Kebab-Imbiss. wi

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