Verhaltensregeln für Abgeordnete Landtagsarbeit soll für Abgeordnete oberste Priorität haben

Saarbrücken · Saar-Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) will erreichen, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten mit mehr Fingerspitzengefühl ausüben.

 Der Präsident des Saar-Landtags Stephan Toscani (CDU).

Der Präsident des Saar-Landtags Stephan Toscani (CDU).

Foto: dpa/Oliver Dietze

Neun der 51 Abgeordneten des Saar-Landtags beziehen derzeit Einkünfte aus Nebentätigkeiten. An der Spitze der Liste steht der im Winter zurückgetretene Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU), der nach Auskunft von Stienke Kalbfuss, Landtagspressesprecherin, derzeit jährlich bis zu 50 000 Euro als Mitglied der Aufsichtsräte der Deutschen Steinkohle AG (DSK) und der RAG-Aktiengesellschaft in Herne bezieht. Sein CDU-Fraktionskollege Bernd Wegner bekommt demnach jährlich bis zu 30 000 Euro von der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG in Dortmund und als Präsident der Handwerkskammer bis zu 3500 Euro monatlich. Auch Eugen Roth (SPD), ehemaliger Präsidiumskollege von Meiser im Landessportverband (LSVS) kann als Aufsichtsratsmitglied der Dillinger Hütte und Dillinger Hütte Saarstahl AG jährlich bis zu 30 000 Euro sowie monatlich als DGB-Vize in Rheinland/Pfalz-Saarland bis zu 7000 Euro einstreichen.

Die Opposition ist zweimal vertreten: Lutz Hecker, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, bekommt von der Firma Enrotec Anlagenbau GmbH und Co. KG in Neunkirchen für seine Beratungsleistungen in diesem Jahr bis zu 3500 Euro, 2017 waren es noch bis zu 15 000 Euro. Und Linksfraktionschef Oskar Lafontaine hat für eine Vortragstätigkeit am 14. September 2017, ein Podiumsinterview auf einer Investorenkonferenz in Bensberg und vom Finanzdienstleister Flossbach von Storch AG in Köln insgesamt bis zu 15 000 Euro erhalten.

Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) will jetzt, wie bereits bei seinem Amtsantritt angekündigt, die Verhaltensregeln der Abgeordneten verbessern. Wie er gestern vor Journalisten im Landtag ankündigte, soll ins Abgeordnetengesetz der Satz: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten“ eingefügt werden. Die „Mittelpunktsregelung“ solle die Abgeordneten vor der Annahme von Nebentätigkeiten „sensibilisieren“. „Sie sollen solche nur dann annehmen, wenn sie die Ausübung des Mandats nicht beeinträchtigen“, sagte Toscani. Dazu soll auch die Stufenregelung über die Ausweisung der Einkünfte von Nebentätigkeiten verfeinert werden von derzeit zehn auf 21 Stufen, die von 1000 bis 2500 Euro monatlich bis zu mehr als 500 000 Euro im Jahr reichen. Im Herbst könne die Neuregelung nach der Debatte in den Fraktionen bereits abstimmungsreif sein.

Nach Angaben des Landtags-Vizedirektors Andreas Catrein müssten auch teure VIP-Tickets für Fußballspiele etwa bei Bayern München oder Geschenke wie teure Füllfederhalter von den Abgeordneten angezeigt werden, da dies geldwerte Vorteile seien. Bisher gebe es keinen solchen Fall.

Die Bürger könnten sich bisher auf der Internetseite des Landtags keinen Überblick über die Nebeneinkünfte verschaffen, da diese sich oft veränderten, räumte Toscani ein. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln solle der Präsident im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium Rügen veröffentlichen und im Extremfall bis zu zwei Monats-Diäten einbehalten können, hieß es.

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