Landtag prüft Veröffentlichung von U-Ausschuss-Protokollen

Saarbrücken. Juristen der Landtagsverwaltung prüfen derzeit, ob Protokolle aus Beweiserhebungen des Untersuchungsausschusses zum Vierten Pavillon ins Internet gestellt werden dürfen. Diese Sitzungen sind in der Regel zwar öffentlich; dennoch gibt es für die Veröffentlichung im Landtagsgesetz Hürden

Saarbrücken. Juristen der Landtagsverwaltung prüfen derzeit, ob Protokolle aus Beweiserhebungen des Untersuchungsausschusses zum Vierten Pavillon ins Internet gestellt werden dürfen. Diese Sitzungen sind in der Regel zwar öffentlich; dennoch gibt es für die Veröffentlichung im Landtagsgesetz Hürden. So kann der Landtag erst "nach Erledigung des Untersuchungsauftrages" entscheiden, "ob und inwieweit der Öffentlichkeit die Protokolle zugänglich gemacht werden". Anstoß für die Prüfung war eine Anfrage der Piratenfraktion, die entsprechende Dokumente des Ausschusses auf ihre Internetseite stellen wollte. "Wir wollten den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zeigen, mit welcher Selbstüberschätzung, Geldgier und Selbstbedienungsmentalität die früheren Verantwortlichen den vierten Pavillon geplant haben", erklärte Ausschussmitglied Michael Neyses. Nun müssen die Piraten erst die Entscheidung der Landtagsverwaltung abwarten. kir

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