Landgericht verurteilt Amphetamin-Händler zu Haftstrafen

Saarbrücken. Das Landgericht Saarbrücken hat gestern zwei Männer und zwei Frauen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren verurteilt. Die beiden Männer und beiden Frauen im Alter von 36 bis 39 Jahren gehören offenbar zur Motorradfahrer-Szene

Saarbrücken. Das Landgericht Saarbrücken hat gestern zwei Männer und zwei Frauen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren verurteilt. Die beiden Männer und beiden Frauen im Alter von 36 bis 39 Jahren gehören offenbar zur Motorradfahrer-Szene. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass mehr als 34 Kilogramm Amphetamin von März bis November 2010 aus Hürth bei Köln ins Saarland geliefert worden ist. Abnehmer war ein 47 Jahre alter Gastwirt aus Schiffweiler. Er muss für fünf Jahre in Haft. Zudem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sechs Monate der Strafe muss er vor Beginn der Therapie verbüßen.Der 44 Jahre alte Lieferant aus Hürth muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Er wurde bereits vor Prozessbeginn aus dem Kölner Gefängnis nach Saarbrücken verlegt. Die Freundin des Gastwirts wurde an einer Raststätte mit einer Drogenlieferung erwischt und kam in Untersuchungshaft. Die 36-Jährige erhielt jetzt wegen Beihilfe zum Drogenhandel ein Jahr auf Bewährung. Sie war schon vor dem Prozess aus dem Zweibrücker Gefängnis entlassen worden.

Das mildeste Urteil erhielt eine 49-jährige Frau aus Saarbrücken. Sie soll eine erhebliche Menge der Drogen zum Weiterverkauf erworben haben. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Urteil kam nach einer Verständigung zustande. Für umfassende Geständnisse gewährte das Gericht Strafnachlässe. jht

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