Wahlmanipulation? Landgericht Saarbrücken verhandelt heute über Linken-Bundestagsliste

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken verhandelt heute über den Antrag zweier Funktionäre der Saar-Linken, die Landesliste der Partei für die Bundestagswahl am 24. September für ungültig zu erklären. Sie haben wegen angeblicher Verstöße gegen das Wahlgeheimnis bei der Listenaufstellung am 7. Mai in Klarenthal einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Hat dieser Antrag Erfolg, müsste die Saar-Linke ihre Liste zurückziehen. Eine neue könnte sie dann nicht aufstellen, weil die Einreichungsfrist bereits abgelaufen ist. Spitzenkandidat Thomas Lutze, gegen dessen Mitarbeiter sich die Vorwürfe richten, hält die Anschuldigungen seiner Gegner für haltlos und will sie mit Aussagen von mehr als 50 Zeugen widerlegen.

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