Saar-AfD Landgericht Saarbrücken erklärt AfD-Landesliste zur Bundestagswahl für ungültig

Saarbrücken · Das Landgericht hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die saarländische Landesliste der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ für die Bundestagswahl im September nichtig ist.

Ein Richterhammer aus Holz liegt im Landgericht.

Ein Richterhammer aus Holz liegt im Landgericht.

Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

In einer Pressemitteilung zum Eilverfahren (Az.: 15 O 78/17) heißt es:

„Das Gericht hat dem Landesverband der Partei aufgegeben, die bereits eingereichte Liste mit sofortiger Wirkung gegenüber der Landeswahlleiterin zurückzunehmen. Die Kammer hat ihre Entscheidung darauf gestützt, dass die Wahlversammlung der Partei, die die Landesliste aufstellte, hierzu nicht berechtigt gewesen sei. Zu dieser Wahlversammlung sind die für den Landesparteitag der AfD gewählten Delegierten eingeladen worden. Es hätten aber nach dem Bundeswahlgesetz Delegierte ausdrücklich zur Bildung einer Wahlversammlung gewählt werden müssen. Auf die französi-sche Staatsangehörigkeit eines der Delegierten kam es daher nicht mehr an.

Die Entscheidung des Landgerichts erging auf Antrag des AfD-Vorsitzenden im Kreisver-band St. Wendel (Antragsteller), der auf der Wahlversammlung für Platz 2 der Landesliste kandidiert hatte und bei der Wahl unterlegen war. Der Antragsteller hatte zunächst das Lan-desschiedsgericht der Partei angerufen. Da dieses bislang keine Entscheidung getroffen hat, war der Antragsteller nach Auffassung der 15. Zivilkammer befugt, die staatlichen Ge-richte anrufen. Die Frist zur Einreichung von Landeswahlvorschlägen für die Bundestags-wahl endet am 17. Juli 2017. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht möglich.“

>>> ausführlicher Bericht folgt

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