Landgericht erneut mit Walter H. befasst

Saarbrücken · Das Landgericht entscheidet in Kürze über den Antrag des ehemaligen Sexualstraftäters Walter H., ihm unter Aufsicht Kontakt zu einer Prostituierten zu gestatten. Zunächst soll die Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen.

Der Anwalt des früheren Sexualstraftäters Walter H. hat beim Landgericht beantragt, diesem Sexualkontakt zu einer Prostituierten zu ermöglichen. Das geht aus einem der SZ vorliegenden Schreiben von H.s Anwalt Michael Rehberger hervor. Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss vom August, mit dem das Gericht die Anordnung der Therapie-Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie Merzig aufgehoben, das aber an die Bedingung geknüpft hatte, dass H. insgesamt 18 Weisungen und Auflagen einhält. Diese betreffen etwa elektronische Fußfesseln, ein striktes Alkoholverbot und die Frage von Sexualkontakten.

Laut Rehberger hat der Leiter der Einrichtung, in der sich H. derzeit aufhält, vorgeschlagen, dass dieser in seiner Wohnung sowie unter Überwachung durch einen Sozialbeistand mit einer Prostituierten verkehren könne. H. müsse zuvor einen Alkoholtest erfolgreich bestanden haben, und die Tür des Zimmers, in der die Prostituierte ihre Dienste erbringe, dürfe nicht verschlossen sein. Zudem müsse die Prostituierte "über den Verurteilten aufgeklärt" sein. Es sei auch klar, dass H. die Frau zu bezahlen habe.

Rehberger nennt auch bereits den Namen einer Prostituierten, die für eine solche Dienstleistung in Frage komme. Jedenfalls, so der Anwalt weiter, "sollte es sich nicht um eine ganz junge Prostituierte handeln, sondern eher um eine etwas erfahrenere", einen - so wörtlich - "Mütterchen-Typ".

Nach Meinung von Rehberger ist es positiv zu werten, dass H. den Wunsch nach einem Sexualkontakt offen äußert. Es sei davon auszugehen, dass dabei "nichts passieren" werde. Das Landgericht teilte auf SZ-Anfrage mit, dass es Rehbergers Antrag der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme zugeleitet habe.

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