Landtag Landesregierung soll Rechte von Behinderten stärken

Saarbrücken · Der Landtag hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Rechte und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung zu stärken. In einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wird die Landesregierung aufgefordert, „gleiche Teilhabechancen“ zur Grundlage der saarländischen Behindertenpolitik zu machen. Dazu soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass künftig behinderte Menschen mit einer Betreuung nicht mehr nach Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Ebenso soll dies im Landtags- und Kommunalwahl-Gesetz geändert werden. Zudem soll bei öffentlich geförderten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der „Fokus auf die Einhaltung der Barrierefreiheit“ gelegt und die Potenziale von Menschen mit Behinderung „im schulischen Bereich bestmöglich gefördert“ werden. Ferner soll der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Behindertenparkplatz ausgeweitet und barrierefreie Formulierungen in der Verwaltung vorangetrieben werden.

Der Linken-Abgeordnete Ralf Georgi argwöhnte, dass der Antrag  „bloße Absichtserklärungen“ beinhalte. „Den Worten müssen auch Taten folgen“, sagte Georgi und forderte einen konkreten Aktionsplan. Gleichwohl unterstützt die Linke den Vorstoß. Mit Spannung wurde die Reaktion der AfD erwartet, dessen Landeschef Josef Dörr in der vergangenen Plenarsitzung mit einer umstrittenen Äußerung zu behinderten Schülern für Empörung gesorgt hatte (wir berichteten). Dieser betonte nun, „Menschen niemals nach ihrer Behinderung bewertet“ zu haben. Den Antrag der Koalitionsfraktionen nannte er ein „reines Propagandapapier“, das sich in unkonkreten Formulierungen ergehe. Er kündigte an, dass seine Fraktion an der Abstimmung über das Papier nicht teilnehmen werde. „Denn wenn wir zustimmen, heißt es, wir tragen diesen Stuss mit. Und wenn wir ablehnen, sind wir gegen Behinderte“, so Dörr. Derzeit läuft die Anhörung zum Entwurf eines novellierten saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Zudem steht die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an.

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