Landesregierung fördert Wohnungsumbau fürs Alter

Saarbrücken. Saarländer, die mindestens 60 Jahre alt sind, können vom 1. Dezember dieses Jahres an bis zu 4000 Euro von der Landesregierung als Zuschuss erhalten, wenn sie ihre selbstgenutzte Wohnung oder ihr privates Haus behindertengerecht umbauen

Saarbrücken. Saarländer, die mindestens 60 Jahre alt sind, können vom 1. Dezember dieses Jahres an bis zu 4000 Euro von der Landesregierung als Zuschuss erhalten, wenn sie ihre selbstgenutzte Wohnung oder ihr privates Haus behindertengerecht umbauen. Gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat hat die saarländische Landesregierung ein Sonderprogramm "Wohnen im Alter" mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Millionen Euro aufgelegt. Mit diesem Programm wolle die Landesregierung erreichen, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, betonte der saarländische Sozialminister Gerhard Vigener gestern bei der Vorstellung des Programms."Viele Privatwohnungen sind nur unzureichend auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit eingerichtet", sagte Vigener. "Deshalb müssen sie möglichst frühzeitig und kontinuierlich den sich im Alter verändernden Bedürfnissen angepasst werden." Das Sonderprogramm ist zeitlich nicht begrenzt und soll nachhaltig wirken. Vigener geht davon aus, jährlich 400 bis 500 Anträge bezuschussen zu können."Konkret gefördert werden bauliche Maßnahmen wie beispielsweise ein rollstuhlgerechter Umbau mit Rampen, Verbreiterungen der Türen und Ähnlichem, oder eine barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers mit einem ebenerdigen Einstieg in die Dusche, Haltegriffen und vieles mehr", gab Vigener einige Beispiele. Der Finanzierungsanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt 25 Prozent bei einer maximalen Höhe der Gesamtkosten von 16000 Euro, also maximal 4000 Euro.Wer einen Antrag stellen möchte, muss einige Punkte beachten. So muss der Antrag vor Beginn eines Umbaus gestellt werden, mindestens eine Person im Haushalt muss 60 Jahre oder älter sein, und es werden nur Maßnahmen innerhalb des Saarlandes gefördert. Voraussetzung für die Antragstellung ist auch der Nachweis einer fachkundigen Wohnberatung bei sogenannten Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo).Auch Mieter können Anträge stellen, wenn eine Einverständniserklärung des Vermieters vorliegt und der geförderte Wohnraum mindestens fünf Jahre von einem Berechtigten genutzt wird. "Sollte der Mieter vorher ausziehen oder versterben, muss sich der Vermieter verpflichten, für den genannten Zeitraum eine Person ab 60 Jahren als Nachmieter zu nehmen oder die Zuschüsse anteilig zurückzahlen", erklärte der Sozialminister.

Auf einen BlickFörderanträge und Informationen zum Förderprogramm gibt es beim Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Telefon (0681) 5013120 sowie im Internet unter www.justiz-soziales.saarland.de. hei

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