Landesbetrieb kann Ärger wegen Winterdienst nicht nachvollziehen

Rehlingen-Siersburg/Neunkirchen · Die Verärgerung des Bürgermeisters von Rehlingen-Siersburg, Martin Silvanus (wir berichteten), über die Kündigung der Vereinbarung über den Winterdienst, ist für den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in Neunkirchen nicht nachvollziehbar. Wie Gerd Kloy, Leiter Stabsstelle Sonderprojekte des LfS, gestern mitteilte, kam die Kündigung der bisherigen Winterdienstvereinbarungen nicht überraschend.

Sie war Ausfluss des Urteils des OVG Saarlouis, in dem festgestellt wurde, dass die Gemeinden verpflichtet sind, die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen zu räumen und zu streuen und keinen Anspruch auf Unterstützung durch den LfS haben, heißt es in seiner Mitteilung. Der Rechtsstreit, der letztlich zu diesem Urteil führte, sei durch eine Kommune angestoßen worden, die erreichen wollte, dass der Landesbetrieb zukünftig mehr als 35 Prozent der Kosten des Winterdienstes übernimmt und damit gescheitert sei.

Weiter heißt es: Seit Beginn dieses Rechtsstreits, der sich weit über ein Jahr hinzog, war den Kommunen klar, dass der Ausgang Folgen für die bestehende Winterdienstvereinbarung, die nur ein Kompromiss war, haben wird. Insoweit hat das Urteil nunmehr eine unklare Rechtslage beseitigt und für entsprechende Rechtssicherheit gesorgt.

Unverständlich ist für den LfS weiter, dass Bürgermeister Silvanus im Hinblick auf die näher rückende Winterperiode meint, er müsse langsam wissen, woran er sei. Den Kommunen wurde laut LfS mit Einbindung des Saarländischen Städte- und Gemeindetags eine neue Winterdienstvereinbarung seitens des LfS angeboten, da dieser nach wie vor bestrebt sei, mit den saarländischen Kommunen zu kooperieren.

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