Lärm vom Sportfeld des 1. FC Saarbrücken muss reduziert werden
Saarbrücken. Im Prozess um die Lärmbelästigung, die vom Sportfeld des 1. FC Saarbrücken am Ludwigspark ausgeht, ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied gestern, dass die Stadt Saarbrücken als Eigentümerin des Geländes künftig für die Einhaltung der Lärmrichtwerte für allgemeine Wohngebiete sorgen muss (Az.: 5 K 7/08)
Saarbrücken. Im Prozess um die Lärmbelästigung, die vom Sportfeld des 1. FC Saarbrücken am Ludwigspark ausgeht, ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied gestern, dass die Stadt Saarbrücken als Eigentümerin des Geländes künftig für die Einhaltung der Lärmrichtwerte für allgemeine Wohngebiete sorgen muss (Az.: 5 K 7/08). Damit hat das Gericht der Klage eines Anwohners teilweise stattgegeben. Dieser hatte noch niedrigere Grenzwerte gefordert. Erfolglos blieb dagegen die Klage gegen den Lärm von Laubbläsern und anderen Gartenmaschinen. Das FC-Sportfeld liege nicht im Wohngebiet, so dass dort der Lärmrichtwert nicht greife, so die Richter. jkl