Strafprozess gegen Künstler aus Saarbrücken 600 Euro Strafe nach Liegestützen auf Altar von katholischer Kirche

Saarbrücken · Was darf die Kunst im Verhältnis zur Religion? Darum geht es im Fall des Saarbrücker Künstlers Alexander Karle. Er stand nun wegen einer Kunstaktion bereits zum vierten Mal als Angeklagter vor Gericht.

 Eine Statue der Justitia mit der Waage der Gerechtigkeit. Symbolfoto.

Eine Statue der Justitia mit der Waage der Gerechtigkeit. Symbolfoto.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Landgericht Saarbrücken hat den Künstler Alexander Karle wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Es war bereits der vierte Strafprozess gegen den 40-Jährigen, der seit 2016 mit seinem Videoprojekt „Pressure to Perform“ für Schlagzeilen sorgt.

Videofilm als Kritik an der Gesellschaft gedacht

In dem 91 Sekunden langen Film ist zu sehen, wie Karle den mit einer Kordel abgesperrten Altarraum der katholischen Basilika im Saarbrücker Stadtteil St. Johann betritt und auf dem Altar Liegestütze macht. Das Video wurde 2016 in zwei Saarbrücker Schaufenstern vorgeführt. Karle wollte mit der Videoinstallation nach eigener Aussage gegen den Leistungsdruck in der Gesellschaft demonstrieren und zeigen, dass den Menschen heutzutage nichts mehr heilig ist.

Gericht: Freiheit der Kunst hat Grenzen

Im Anschluss an die Vorführungen entwickelte sich eine lebhafte politische und juristische Diskussion über die Frage, ob eine solche Aktion erlaubt ist oder nicht. Letztlich ging es dabei um das Verhältnis der im Grundgesetz geschützten Kunstfreiheit zur ebenfalls geschützten Freiheit der Religionsausübung. Ergebnis: Das Amtsgericht Saarbrücken stufte in erster Instanz die komplette Aktion als verboten ein. Es verurteilte Karle wegen Hausfriedensbruchs durch Übersteigen der Absperrkordel und Störung der Religionsausübung durch die Liegestütze auf dem Altar zu einer Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze in Höhe von jeweils 10 Euro).

Juristischer Disput durch alle Instanzen

In zweiter Instanz kippe das Landgericht dieses Urteil teilweise. Es stufte die Liegestütze als nicht strafbare Kunstaktion ein und verurteilte den Künstler lediglich wegen Hausfriedensbruchs durch Übersteigen der Kordel zu einer Geldstrafe auf Bewährung.

Anschließend war in dritter Instanz das Oberlandesgericht am Zug. Es folgte nicht der Linie des Landgerichts und bewertete die Aktion insgesamt als rechtswidrig. Es bestätigte damit die Linie des Amtsgerichts, wonach Karle sich wegen Hausfriedensbruchs und wegen Störung der Religionsausübung strafbar gemacht habe. Er habe gewissermaßen den für Katholiken heiligen Altar mit Füßen getreten, hieß es in der mündlichen Begründung.

Leichte Reduzierung der früheren Geldstrafe

Mit diesem verbindlichen Schuldspruch ging der Fall zurück ans Landgericht. Dort wurde nun nur noch über die Höhe der Strafe geurteilt. Dabei mussten diverse Punkte aus den persönlichen und rechtlichen Verhältnissen des Künstlers beachtet werden. Zu seinen Gunsten wirkte dabei die Tatsache, das frühere Bagatelldelikte wie Schwarzfahren zwischenzeitlich aus seinem Strafregister gelöscht worden sind. Der 40-Jährige gilt deshalb als nicht vorbelastet. Deshalb wurde die ursprüngliche Strafe von ehemals 700 Euro (70 Tagessätze) auf nunmehr 600 Euro (60 Tagessätze) reduziert. Karle muss außerdem die Kosten der Verfahren tragen. Ob er mit seinem Fall im Grenzbereich zwischen Kunst- und Religionsfreiheit vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen wird, das ist offen.

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