Krippenplätze: FDP befürchtet viele Klagen von Eltern

Saarbrücken · . Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Streit um Krippenplätze wird für die Städte und Gemeinden erhebliche Auswirkungen haben.

Das erklärt Nathalie Zimmer, die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende in der Regionalversammlung. Laut dieses Urteils müsse ein wohnortnaher Krippenplatz im Umkreis von fünf Kilometern für Kinder angeboten werden, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Verweis auf Tagesmütter sei nicht ausreichend, erklärt Zimmer. "Bereits seit drei Jahren weist die FDP auf die zu befürchtende Klagewelle hin und forderte den Regionalverband auf, Maßnahmen zu ergreifen und Druck auf das Land auszuüben. Wir fordern erneut von der Verwaltung schlüssige Konzepte, wie man nun mit den Folgen umgehen wird." Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt ab 1. August. Dann können Eltern den Betreuungsplatz auch einklagen. Dass im Regionalverband immer noch viele Plätze fehlen, um die 35-Prozent-Betreuungsquote zu erreichen, kritisiert Zimmer: "Mal wieder wurden die Hausaufgaben nicht gemacht, weder beim Bau noch beim notwendigen Personal. Der Regionalverband hat eine große Chance verpasst. Eine gute Ausstattung mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten steigert die Attraktivität der Städte und Gemeinden im Sinne einer guten Ansiedlungs- und Wirtschaftspolitik, die allen nützt."

Es sei bedauerlich, dass die Leidtragenden wieder die Familien seien, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet werden könne, obwohl dies ursprünglich das Ziel des Krippenausbaus gewesen sei.

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