Konflikte sind ihr Alltag

Kreis Neunkirchen. Grenzüberschreitende Hecken und Äste, die auf das Grundstück des Nachbarn hängen - sie sorgen laut Elmar Schneider (68), Schiedsmann in Uchtelfangen und Vorsitzender der Bezirksvereinigung Saarland-Ost des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), zurzeit für die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten

Kreis Neunkirchen. Grenzüberschreitende Hecken und Äste, die auf das Grundstück des Nachbarn hängen - sie sorgen laut Elmar Schneider (68), Schiedsmann in Uchtelfangen und Vorsitzender der Bezirksvereinigung Saarland-Ost des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), zurzeit für die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten. "Vor zehn bis zwanzig Jahren hat es bei den Fällen eine Wende gegeben. In Bezug auf Körperverletzung und üble Nachrede sind die Menschen einsichtiger geworden", erzählt Schneider - der als Schiedsmann vor 35 Jahren die Nachfolge seines Vaters angetreten hat. Früher Justizberater, sei Schneider immer noch der "Typ von Mensch, der sich gerne einbringt". "Einige Streithähne wollen sich anfangs nicht einmal an den gleichen Tisch setzen. Wenn sie sich dann entgegenkommen und den Vergleich unterzeichnen, macht mich das ein bisschen stolz", erzählt er. Ein Vergleich zählt für 30 Jahre.Wie die Landesvereinigung Saarland im BDS mitteilt, haben im Saarland im letzten Jahr 638 Parteien bei der zuständigen Schiedsperson einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung gestellt. Davon entfielen 503 Fälle auf den Bereich der bürgerlichen Streitigkeiten und 135 auf den des Strafrechts. Etwa 90 Prozent der zivilrechtlichen Streitigkeiten kommen aus dem Nachbarrecht; drehen sich um Lärm- und Geruchsemissionen und Grenzabstände von Zäunen, Hecken sowie Bäumen. Somit haben die Schiedspersonen im Sommer mehr zu tun - wenn Feste gefeiert werden und die Gartenarbeit entlang der Grundstückgrenze etwas zu kurz kommt. Die Mehrheit der Fälle aus dem strafrechtlichen Bereich dreht sich um Beleidigungen. Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder Hausfriedensbruch ereignen sich nur selten.

"Schiedspersonen in Städten haben in der Regel mehr Fälle als ihre Kollegen auf dem Land. In den Städten sind aber - wegen der größeren Nähe zu den Bürgern - die 'Tür- und Angelfälle' wesentlich häufiger", sagt Bernd Marchand, stellvertretender Vorsitzender der Landesvereinigung Saarland im BDS. Die sogenannten "Tür- und Angelfälle", also Fälle, in denen Schiedspersonen ohne offizielle Verhandlung schlichtend tätig werden, werden erst seit dem Halbjahr 2012 von den Gerichten abgefragt. Hierfür und auch für die offiziellen Schlichtungen 2012 liegen noch keine statistischen Werte vor.

"Weniger mit Paragraphen hantieren, als auf den gesunden Menschenverstand vertrauen" - getreu diesem Motto handelt Elmar Schneider, wenn er mit den "Streithähnen" an einem Tisch sitzt und versucht, eine faire Lösung des Konflikts zu finden. Wenn sich die Nachbarn nicht einigen können oder der Antraggegner dem Schlichtungstreffen zwei Mal fern bleibt, bescheinigt Schneider die "Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs"; nur mit dieser Bescheinigung kann vor Gericht geklagt werden. "Bei manchen Leuten habe ich den Eindruck, dass sie sich nicht einigen wollen. Nicht friedlich leben wollen", sagt Schneider. Als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Saarland-Ost des BDS ist er der Ansprechpartner für alle Schiedspersonen dieses Gebiets. Auch Jens Burger (36), seit zwei Jahren Schiedsmann im Bezirk II in Ottweiler, kann auf die Erfahrung von Schneider zurückgreifen. Aus den zwei Jahren ist Burger folgende Szene in Erinnerung geblieben: "Ein Mann, der seinem Nachbarn über den Zaun hinweg immerzu Beleidigungen an den Kopf geworfen hat, hat sich bei diesem ehrlich entschuldigt. Der Antragsteller hat daraufhin bereitwillig die Kosten für das Verfahren getragen. Das war mir deine Entschuldigung wert, hat er zum Nachbarn gesagt." Foto: Elias

Auf einen Blick

Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren liegen bei einem Betrag bis ungefähr 50 Euro, der Antragsteller tritt in Vorlage. Von Anruf bis zum Vergleich vergehen in der Regel vier Wochen.

Zum Amtsgericht Ottweiler gehören die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler und die Stadt Ottweiler; zum Amtsgericht Neunkirchen die Kreisstadt Neunkirchen und die Gemeinde Spiesen-Elversberg;

www.saarland.de/amtsgericht_neunkirchen. Es ist die Schiedsperson verantwortlich, die im gleichen Ortsteil wie der "Streitgegner" wohnt. rol

schiedsamt.de

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