Gesundheit Komposthaufen sind oft das Lockmittel Nummer eins für Ratten

Saarbrücken · Zwei beruhigende Nachrichten vorab: Im Saarland existiert laut Expertenmeinung ausschließlich die Wanderratte und die gilt als außerordentlich ängstlich. Sprich: Sie greift Menschen nicht an, sondern flieht. Die zweite Botschaft lautet: Obwohl im Sommer auf Stadtfesten und privat überdurchschnittlich viel im Außenbereich gegrillt und gegessen wird und mehr Müll als sonst liegen bleibt, steigt die Zahl der Rattenbefall-Meldungen in den warmen Monaten nicht signifikant an. Dies ergaben Nachfragen der SZ bei Schädlingsbekämpfungsfirmen und Kommunen. Nirgendwo gebe es derzeit eine besorgniserregende „Rattenplage“.

Zu hören ist vielmehr, dass der nicht sachgemäße Umgang mit Müll ganzjährig zu Problemen führe, hauptsächlich mit Essensresten gefüllte gelbe Säcke seien für ein vermehrtes Rattenaufkommen verantwortlich. Stephan Martini (Gebäudeservice-SHGS, Saarlouis) sagt, stellvertretend für alle Befragten: „Ratten sind Allesfresser, sie gehen zum gedeckten Tisch.“ Weil sie sogar Grünschnitt als Nahrung akzeptierten, seien Komposthaufen in den Gärten oft das Lockmittel Nummer eins. Auch gelte, dass nie nur ein Tier auftauche, sondern Ratten immer Rudel bildeten.

Ratten gelten als Schädlinge, weil sie Verschmutzungen und Fraßschäden verursachen. Sie durchnagen selbst Holz und Kunststoff. Außerdem gelten sie als Krankheitsüberträger (Salmonellen, Schweinetrichinen, Bandwürmer). Sie selbst tragen andere Schädlinge wie Flöhe und Milben mit sich herum.

Rattenbefall muss gemeldet werden, denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rattenbekämpfung. Im Saarland regelt das Vorgehen die „Verordnung über die Rattenbekämpfung“. Für den öffentlichen Raum und für das Kanalnetz sind die Kommunen verantwortlich, Gebäudeeigentümer und Mieter für Privatflächen. Wird Rattenbefall festgestellt, sind letztere verpflichtet, diesen Befall zu bekämpfen. Das kann man selbst tun oder eine Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung heranziehen. Sollte sich der Eigentümer weigern, eine adäquate Bekämpfung zu veranlassen, kann die Ortspolizeibehörde auch auf Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes eine entsprechende Bekämpfung anordnen. Wird der Rattenbefall auf einem Privatgrundstück der Ortspolizeibehörde gemeldet, lässt letztere den Befund durch Experten, etwa des Gesundheitsamtes, verifizieren. Bei Bestätigung werden Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und überprüft, ob diese auch befolgt wurden. Kommt ein Bürger den Anweisungen des Ordnungsamtes nicht nach, wird ein Zwangsgeld erhoben. Summen bis zu 250 Euro drohen.

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