Kommunalfinanzen: Beck schließt Klage in Karlsruhe nicht aus

Mainz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erwägt im Streit über die finanzielle Ausstattung der Kommunen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Es könne nicht sein, dass Länder für Kosten haften, die der Bund durch Gesetze verursacht habe, sagte Beck am Mittwoch in Mainz

Mainz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erwägt im Streit über die finanzielle Ausstattung der Kommunen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Es könne nicht sein, dass Länder für Kosten haften, die der Bund durch Gesetze verursacht habe, sagte Beck am Mittwoch in Mainz. Der Regierungschef bezog sich auf ein Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes vom 14. Februar. Die Richter hatten entschieden, dass das Land seinen chronisch unterfinanzierten Kommunen in Zukunft deutlich mehr Geld zahlen muss. Dafür muss der kommunale Finanzausgleich bis zum 1. Januar 2014 neu geregelt werden. Beck sieht den Bund in der Pflicht und fordert die Einführung des Konnexitätsprinzips, nachdem der Bund die Kosten für von ihm gewollte Regelungen in den Kommunen auch übernehmen muss. Sei eine politische Debatte erfolglos, schließt er einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht aus. dapd

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