Kommunale Millionenklage gegen Tierkörperbeseitigungsverband

Trier. Insgesamt 44 Kommunen haben den Zweckverband Tierkörperbeseitigung seit Ende September diesen Jahres vor dem Verwaltungsgericht Trier verklagt. Wie die Zeitung "Trierischer Volksfreund" gestern berichtete, fordern die Kreise und Städte gezahlte Umlagen von knapp 32 Millionen Euro zurück. Über die Umlage wird bereits seit Längerem vor Gericht gestritten

Trier. Insgesamt 44 Kommunen haben den Zweckverband Tierkörperbeseitigung seit Ende September diesen Jahres vor dem Verwaltungsgericht Trier verklagt. Wie die Zeitung "Trierischer Volksfreund" gestern berichtete, fordern die Kreise und Städte gezahlte Umlagen von knapp 32 Millionen Euro zurück. Über die Umlage wird bereits seit Längerem vor Gericht gestritten.Die EU sieht die millionenschweren Ausgleichszahlungen als wettbewerbswidrig an. Dementsprechend hatte die Europäische Kommission die Verbandsmitglieder im April angewiesen, die seit 1998 gezahlten Umlagen vom Zweckverband zurückzufordern. Da der Verband die Forderung seiner Mitglieder ablehnte, reichten die Kommunen nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier ein.

Dem Zweckverband gehören alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, im Saarland und zwei hessische Landkreise an. Seine Aufgabe ist es, für die Kommunen Tierkörper und Schlachtabfälle zu entsorgen. Da die Gebühren zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, erhebt der Verband eine Umlage.

Klage der Schlachtbetriebe

Schlachtbetriebe hatten dagegen geklagt, mit der Begründung, diese Zahlungen seien staatliche Beihilfen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Dies sei europarechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch dem Zweckverband Recht gegeben. Derzeit läuft noch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Beschluss der EU-Kommission. red

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