Personalnot in Krankenhäusern Klinik-Chefs sind gegen feste Personaluntergrenzen

Saarbrücken · Alle wollen die Pflegekräfte entlasten. Doch der Teufel steckt im Detail: Wie werden die Standards festgelegt und wer bezahlt?

 Im Landtag wird derzeit eine Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes beraten. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) will per Rechtsverordnung künftig „stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen)“ festlegen, und zwar für alle Stationen.

Im Landtag wird derzeit eine Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes beraten. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) will per Rechtsverordnung künftig „stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen)“ festlegen, und zwar für alle Stationen.

Foto: picture alliance / dpa/Daniel Bockwoldt

Auf Seite 15 des Sondierungspapiers  von Union und SPD steht ein Satz, der Pflegekräfte hoffen lässt. Dort wird angekündigt, dass in allen Krankenhäusern künftig für „alle bettenführende Abteilungen“ Personaluntergrenzen eingeführt werden. Die aktuelle Rechtslage fordert solche Untergrenzen ab 2019 nur für sechs „pflegesensitive“ Bereiche (Geriatrie, Neurologie, Herzchirurgie, Intensivstationen, Kardiologie und Unfallchirurgie).

Doch was ist diese Ankündigung wert? Verdi befürchtet bereits, dass die Pläne von Union und SPD lediglich „die schlimmsten Ausreißer nach unten“ vermeiden sollen, aber keine spürbare Entlastung bringen.

Es gibt noch eine zweite Ebene, auf die Pflegekräfte setzen können. Im Landtag wird derzeit eine Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes beraten. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) will per Rechtsverordnung künftig „stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen)“ festlegen, und zwar für alle Stationen.

Verdi unterstützt diese Idee „außerordentlich“, wie Gewerkschaftssekretär Michael Quetting gestern im Landtags-Gesundheitsausschuss bei einer Anhörung deutlich machte. Doch die Träger der 22 saarländischen Krankenhäuser warnen. Es beginnt schon damit, wie diese personellen Mindest-Standards hergeleitet werden sollen. Laut Gesetzentwurf sollen die Personalvorgaben „evidenzbasiert“, also wissenschaftlich fundiert sein. Doch dazu gibt es nach Darstellung der Klinik-Leitungen bislang keine konkreten Untersuchungsergebnisse aus deutschen Krankenhäusern, wie die Spitze der Saarländischen Krankenhausgesellschaft gestern im Landtag erklärte.

Zwar spreche einiges für einen Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Qualität der Krankenhausbehandlung. „Dies ist aber bislang nur eine allgemeine Annahme.“ Auch stören sich die Kliniken an dem Begriff der „stationsbezogenen“ Personalmindestzahlen. Das sei nicht sinnvoll, weil es keine einheitliche Definition einer Station gebe. Es gebe vielmehr unterschiedlichste Stationsgrößen mit unterschiedlichsten Patienten; die räumlichen und baulichen Gegebenheiten seien ebenso unterschiedlich.

Verdi lässt den Einwand, dass es keine belastbaren Zahlen für die Herleitung von Personaluntergrenzen gibt, nicht gelten. Man könne ja die Pflege-Personalregelung von 1995 wieder in Kraft setzen. „Es ist schon bezeichnend, dass etwas, das 23 Jahre alt ist, für unser Land einen Fortschritt darstellen würde“, sagte Quetting im Ausschuss. Konkret: Auf Intensivstationen solle in allen Schichten eine examinierte Pflegekraft auf zwei Patienten kommen; Alleinarbeit solle in den Saar-Kliniken verboten werden.

Eine Frage ist auch, wie die zusätzlichen Stellen, die das Land gerne vorschreiben würde, bezahlt werden sollen. Die Krankenhäuser fordern „eine vollständige Refinanzierung“ durch die Krankenkassen, denn diese tragen im deutschen Krankenhauswesen die Betriebskosten. Auf der anderen Seite müssen die Bundesländer die Investitionen wie Gebäude-Sanierungen oder die Anschaffung medizinischer Großgeräte zahlen – wobei sie dieser Pflicht unter dem Spardruck seit Jahren nur unzureichend nachkommen.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht landesspezifische Personaluntergrenzen kritisch. „Nur durch bundeseinheitliche und regelmäßige nachgewiesene Personaluntergrenzen kann gewährleistet werden, dass die Qualität in der Pflege auch tatsächlich beim Patienten ankommt“, erklärte der Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland, Martin Schneider, gestern. Man solle erst die auf der Bundesebene für Anfang 2019 geplanten verbindlichen Personaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen abwarten.

Selbst wenn die Finanzierung geklärt ist, stellt sich die Frage: Wo sollen die zusätzlichen Pflegekräfte – Bachmann spricht von 1000 bis 2020 – alle herkommen? Die Klinik-Chefs klagen schon heute: „Gegenwärtig ist es am Arbeitsmarkt kaum möglich, qualifiziertes Fachpersonal für den Einsatz als Pflegekraft in den Krankenhäusern zu gewinnen.“

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