Kletterer dürfen in der Biosphäre nur noch eingeschränkt üben

Kirkel. Im Raum Kirkel gehören 400 Hektar Wald zur Kernzone der Biosphärenregion Bliesgau. Das heißt, dass dort keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr erlaubt ist. Auch die Jagd ist verboten. Für sportliche Betätigungen, die über das Wandern auf den ausgewiesenen Wegen hinausgehen, muss beim Umweltministerium um Erlaubnis gefragt werden. Das gilt auch fürs Klettern im Wald

Kirkel. Im Raum Kirkel gehören 400 Hektar Wald zur Kernzone der Biosphärenregion Bliesgau. Das heißt, dass dort keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr erlaubt ist. Auch die Jagd ist verboten. Für sportliche Betätigungen, die über das Wandern auf den ausgewiesenen Wegen hinausgehen, muss beim Umweltministerium um Erlaubnis gefragt werden. Das gilt auch fürs Klettern im Wald. Die bizarren Kirkeler Buntsandstein-Felsformationen gelten als beliebtes Übungsgebiet für Kinder und Kletter-Anfänger. Allerdings hat sich herausgestellt, dass nur noch zwei Bereiche genutzt werden dürfen, die übrigen Felsen seien aufgrund seltener Pflanzen und Moose geschützt, erklärt Walter Kemkes, der Geschäftsführer des Biosphärenreservats Bliesgau. Es gebe eine verbindliche Verordnung für die Kernzonen des Biosphärenreservates, die auch das Mountainbike-Fahren abseits der Wege verbiete. Hunde gehörten an die Leine, denn die Wildtiere dürften nicht gestört werden. Die Wanderer, so Kemkes, dürften aber weiterhin singen, "sofern sie das nicht tagelang am Stück tun." Auch die Befürchtung, das gewohnte Bierchen nach der Wanderung dürfe nicht mehr eingenommen werden, konnte zerstreut werden - man muss nur den Kasten zu Fuß in den Wald hinein- und wieder hinausschleppen, erklärt Kemkes. maa

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