Klappmesser und Pfefferspray in der Tasche - Haftstrafe?

Saarbrücken. Weil er ein Klappmesser und Pfefferspray dabei hatte, ist ein Saarländer kürzlich haarscharf einer Gefängnisstrafe entgangen. Zunächst war er vom Amtsgericht wegen des Besitzes verbotener Gegenstände zu einem Monat Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er legte Berufung ein. Jetzt hat das Landgericht das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt

Saarbrücken. Weil er ein Klappmesser und Pfefferspray dabei hatte, ist ein Saarländer kürzlich haarscharf einer Gefängnisstrafe entgangen. Zunächst war er vom Amtsgericht wegen des Besitzes verbotener Gegenstände zu einem Monat Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er legte Berufung ein. Jetzt hat das Landgericht das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt.Der Angeklagte ist, wie er selbst über sich sagt, kein Waisenknabe. Er betreibt ein Bordell, gehört zur Rockerszene, und die Polizei hat ein wachsames Auge auf ihn. Wie er gegenüber der Saarbrücker Zeitung berichtete, habe die Polizei sein Handy überwacht. Weil in einem Telefongespräch von dem Film "Fluch der Karibik" die Rede war, hätten die Beamten irrtümlich angenommen, es handele sich um das Codewort für Kokain. So sei es zu seiner Festnahme und der Beschlagnahme von Messer und Pfefferspray gekommen. Das Spray habe er benötigt, falls es Probleme mit seinem Kampfhund gebe.Was der Angeklagte nicht wusste: Wenn auf dem Pfefferspray vermerkt ist, dass es zur Abwehr von Tierangriffen dient, ist es legal. Fehlt solch ein Aufdruck, gilt es als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Auch manche Messertypen sind nicht erlaubt. Sie sind beispielsweise verboten, wenn die Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorspringt oder durch eine Schleuderbewegung geöffnet wird. Auch Fallmesser gehören dazu. Noch strenger sind die Regeln bei öffentlichen Veranstaltungen. Hier darf man überhaupt keine Messer mitführen, auch keine normalen Taschenmesser. jht

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