Klage von Wadgasser Bürgermeister muss neu aufgerollt werden

Karlsruhe/Wadgassen. Der Prozess um den Verdacht, die Gemeinde Wadgassen habe Mitarbeiter mit einer Kamera beobachten lassen, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bemängelte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Saarbrücken

Karlsruhe/Wadgassen. Der Prozess um den Verdacht, die Gemeinde Wadgassen habe Mitarbeiter mit einer Kamera beobachten lassen, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bemängelte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Saarbrücken. Das OLG hatte die Klage von Bürgermeister Harald Braun (SPD) abgewiesen, wonach der Saarländische Rundfunk (SR) seine Berichterstattung über den Verdacht widerrufen und unterlassen solle. Braun hat die Verdachts-Vorwürfe stets zurückgewiesen. Laut BGH hat das OLG dabei ein wesentliches "Beweisangebot" von Braun nicht angenommen und 21 Gemeindemitarbeiter nicht befragt. we

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