Kirchenpräsident Schad: Dekane werden nicht beschädigt

Homburg/Speyer. Noch immer erregen die Wahlen der Kirchenbezirke in der Evangelischen Kirche der Pfalz am Wochenende (wir berichteten) die Gemüter der Gläubigen zwischen Rhein und Blies. Bei den Wahlen zur Landessynode, was auf der politischen Ebene einem Landtag entspricht, wurden gleich drei Dekane als Abgeordnete nicht gewählt

Homburg/Speyer. Noch immer erregen die Wahlen der Kirchenbezirke in der Evangelischen Kirche der Pfalz am Wochenende (wir berichteten) die Gemüter der Gläubigen zwischen Rhein und Blies. Bei den Wahlen zur Landessynode, was auf der politischen Ebene einem Landtag entspricht, wurden gleich drei Dekane als Abgeordnete nicht gewählt. Weder Peter Butz aus Zweibrücken noch Rudolf Ehrmantraut in Landau und Diana Lipps in Lauterecken erhielten genügend Stimmen. Neben Butz sind auch Ehrmantraut und Lipps in unserer Region keine Unbekannten. Ehrmantraut ist gebürtiger Schwarzenackerer, hat in Wörschweiler Fußball gespielt und ist in Bierbach aufgewachsen. Lipps gehört zu einer "alten Pfarrer- und Lehrerdynastie" aus Zweibrücken. Kirchenpräsident Christian Schad (Fotos: SZ), sagte gestern zu unserer Zeitung: "Dekane sind immer auch Gemeindepfarrer." Deshalb sei es richtig, dass sie mit anderen Geistlichen um die Sitze in der Synode konkurrierten. Schad: "Es beschädigt einen Dekan nicht, wenn er nicht gewählt wird, da sich das Dekansamt auf den Kirchenbezirk bezieht, das Mandat als Synodaler aber auf die gesamte Landeskirche." Kirchenrat Wolfgang Schumacher meinte: "Dekane sind im kirchlichen Alltag von wichtiger Bedeutung. Nach der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz sind die Mitglieder der Landessynode Vertreter der ganzen Landeskirche und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind vielmehr verpflichtet, nach eigener Überzeugung ihre Stimme abzugeben." Die Verfassung schreibe daher nur vor, nach welchem Schlüssel (Größe der Kirchenbezirke) und Verhältnis (weltliche und geistliche Synodale) die Landessynodale durch die Bezirkssynode zu wählen seien. Schumacher: "Sie schreibt natürlich nicht vor, wer konkret zu wählen ist. Die Bezirkssynodale wiederum sind in ihrer Entscheidung bei Sach- und Personalabstimmungen frei." Die Wahlordnung mache dabei keinen Unterschied zwischen Dekanen, Gemeindepfarrern oder etwa Schulpfarrern. Schumacher: "Es besteht keine Bewerbungs- oder Vorschlagspflicht. Die Wahlentscheidung trifft einzig und allein die Bezirkssynode und mit Mehrheit." Die Wahlen in den Bezirkssynoden hätten gezeigt, dass die Synoden diese Möglichkeiten kennen und nutzen. Der Homburger Dekan Fritz Höhn ("ich bin sehr zufrieden"), der gleich im ersten Wahlgang mit großer Mehrheit in die Landessynode gewählt wurde, verweist auf die Amtspflichten, die sind etwa die Vertretung des Kirchenbezirks nach außen, die Aufsicht über die Amts- und Lebensführung der Pfarrer und der anderen Mitarbeiter im pfarramtlichen Dienst, die Leitung von Pfarrwahlen, die Ordination und Einführung von Pfarrerinnen und Pfarrern in ihr Amt, Teilnahme an Sitzungen der Presbyterien und das Recht in allen Kirchengemeinden seines Bezirks Gottesdienste zu halten. Zu den in die 65-köpfigeSynode gewählten zehn Dekane gehört auch Christian Rust aus Rockenhausen, der zuvor lange Jahre als Pfarrer in der Gemeinde Einöd tätig war.

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