Keine neue Stimmzählung Drei Stimmen zur Mehrheit

Püttlingen. Die Stimmen zur Püttlinger Bürgermeisterwahl werden nicht nachgezählt. Gemeinsam die Kommunalaufsicht angerufen und eine Anfechtung der Wahl beantragt hatten - als Privatpersonen - Astrid Schramm, Fraktions-und Ortsvereinsvorsitzende der Partei Die Linke, und Sigurd Gilcher, ebenfalls in Vorstand und Fraktion der Linken (wir berichteten)

Püttlingen. Die Stimmen zur Püttlinger Bürgermeisterwahl werden nicht nachgezählt. Gemeinsam die Kommunalaufsicht angerufen und eine Anfechtung der Wahl beantragt hatten - als Privatpersonen - Astrid Schramm, Fraktions-und Ortsvereinsvorsitzende der Partei Die Linke, und Sigurd Gilcher, ebenfalls in Vorstand und Fraktion der Linken (wir berichteten). Unabhängig davon wollte auch ein ehemaliges SPD-Ratsmitglied die Wahl anfechten lassen, war damit jedoch nicht öffentlich in Erscheinung getreten. Doch die Kommunalaufsicht hat jetzt "die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Püttlingen zurückgewiesen", heißt es in der Presseerklärung der Aufsicht. Bürgermeister Speicher sei damit "mit der erforderlichen Mehrheit im ersten Wahlgang gewählt. Eine Stichwahl findet danach nicht statt." Bei der Anfechtung sei es letztlich um die Bewertung einiger Stimmen als gültig oder ungültig gegangen. "Die Kommunalaufsicht ist der Rechtsprechung gefolgt, wonach nur die Stimmen als gültig angesehen werden, die den Wählerwillen eindeutig erkennen lassen. In diesem Sinne hat die Kommunalaufsicht das Ergebnis festgestellt. Im Übrigen lagen keine Wahlrechtsverstöße vor." Dass es, auf eine eventuelle Stichwahl bezogen, ein sehr knappes Ergebnis war, spielte bei der Bewertung keine Rolle und dürfe auch keine Rolle spielen, betont die Kommunalaufsicht: "Mit Blick auf das knappe Wahlergebnis kam für die Kommunalaufsicht auch keine generelle Neuauszählung in Püttlingen in Betracht. Gestützt auf die Rechtsprechung hält sie zu diesem Punkt fest, dass knappe Wahlergebnisse zu den unvorhersehbaren und hinzunehmenden Eigenheiten einer demokratischen Wahl gehören. Auf ein knappes Ergebnis allein kann ein Antrag auf Nachzählung von Stimmen nicht gestützt werden." Rein theoretisch kann gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden, das wird aber wohl nicht geschehen; "das wäre die Sache zu hoch bewertet", so Sigurd Gilcher, der die Angelegenheit nun, wie auch Astrid Schramm, auf sich beruhen lassen will. Ziel des Antrags sei es gewesen, "ein sauberes, transparentes Verfahren" zu erreichen, was leider nicht gelungen sei. Beide kritisieren, dass die Aufsicht erklärt habe, da es in den Protokollen der einzelnen Wahlbezirke keine anderslautenden Vermerke gebe, sei dort alles in Ordnung gewesen. Das sei zwar faktisch richtig, so Gilcher und Schramm, doch beide hätten es bei anderen Wahlen schon erlebt, dass die Zuordnung einzelner Stimmen bei der Auszählung durchaus diskutiert wurde, sich dies aber nicht im Protokoll wiederfand. Bürgermeister Speicher freute sich gestern über die Bestätigung und das "eindeutige Ergebnis" für den Gemeindewahlausschuss und die Stadt, was er nicht anders erwartet habe. Nun könne man sich wieder uneingeschränkt der Sacharbeit zuwenden, und da "biete ich jedem nach wie vor faire Zusammenarbeit an". Auch der CDU Stadtverband Püttlingen und die Stadtratsfraktion begrüßten die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die klar mache, "dass sowohl die Wahl, die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses und das Ergebnis ordnungsgemäß und einwandfrei sind". Püttlingen. Nur eine kleine, ohne Auswirkung bleibende Änderung hat es durch die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Püttlinger Bürgermeisterwahl gegeben: Am Wahlabend hatte das Ergebnis so ausgesehen, dass Bürgermeister Martin Speicher zwei Stimmen von einer Stichwahl trennten. Nachdem der Püttlinger Wahlausschuss dann drei Stimmzettel genauer begutachtet hatte, wurden zwei dieser Stimmen für den Amtsinhaber gewertet. In einem Fall sah nun die Kommunalaufsicht den Stimmzettel doch als ungültig an, so dass der Vorsprung vor einer Stichwahl jetzt offiziell drei Stimmen beträgt, mit denen die absolute Mehrheit erreicht wurde. mr

HintergrundDie Kommunalaufsicht für saarländische Städte und Gemeinden untersteht dem Innenministerium. Angesiedelt ist sie beim nachgeordneten Landesverwaltungsamt in St. Ingbert in der Abteilung "Kommunalaufsicht". Bis vor zwei Jahren war die Aufsicht für die zehn Kommunen des damaligen Stadtverbandes Saarbrücken (ebenfalls unter der Oberhoheit des Innenministeriums) noch beim Stadtverband angesiedelt gewesen. mr

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