Keine kurzen Kennzeichen mehr

Saarbrücken/Berlin. Für Ärger bei den KFZ-Zulassungsstellen der Landkreise sorgt eine kürzlich geänderte Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, wonach keine kurzen Wunschkennzeichen mehr für PKW und Motorräder vergeben werden dürfen. Diese werden fortan für Fahrzeuge reserviert, die bauartbedingt ein kleines Kennzeichen benötigen

Saarbrücken/Berlin. Für Ärger bei den KFZ-Zulassungsstellen der Landkreise sorgt eine kürzlich geänderte Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, wonach keine kurzen Wunschkennzeichen mehr für PKW und Motorräder vergeben werden dürfen. Diese werden fortan für Fahrzeuge reserviert, die bauartbedingt ein kleines Kennzeichen benötigen. Dazu gehören einer kürzlich geänderten Bundesverordnung zufolge insbesondere Importfahrzeuge aus den USA.Demnach dürfen die Zulassungsstellen Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Ziffer- und Buchstabenkombinationen ab sofort nicht mehr vergeben. Unzulässig sind also Kennzeichen wie NK-NK-1 (dreistellig) oder NK-A-1 (zweistellig). Zwar gab es diese Regelung bisher schon, doch durften die Länder bis zur Änderung der Verordnung, die am 8. April in Kraft trat, noch Ausnahmen genehmigen. Damit ist es jetzt vorbei.

Die Landräte von St. Wendel und Neunkirchen, Udo Recktenwald (CDU) und Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD), kritisieren die neue Verordnung. Recktenwald spricht von einer "nicht nachvollziehbaren, unsinnigen und bürgerfeindlichen Regelungswut". Für Hoffmann-Bethscheider ist es nicht nachvollziehbar, dass zwei- und dreistellige Nummern "einzig und allein für US-Fahrzeuge mit kleinen Nummernschildern frei gehalten werden sollen". Sie verweist darauf, dass "durch die neue Bundesverordnung im Landkreis Neunkirchen mehr als 8000 Kennzeichenkombinationen für diese Importfahrzeuge freigehalten werden müssen, wobei pro Jahr nur gerade mal 20 dieser Fahrzeuge zugelassen werden".

In einem der SZ vorliegenden Schreiben des saarländischen Verkehrsministeriums weist dieses darauf hin, dass bisher ausgegebene kurze Kennzeichen ihre Gültigkeit behalten, solange diese dem jetzigen Fahrzeug zugewiesen sind. Bestandsschutz für die "Mitnahme" des alten Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug werde allerdings nicht gewährt. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs sei somit ein neues Kennzeichen gemäß der Verordnung zu vergeben. Der Halter benötigt dann neben einem neuen Kennzeichen auch ein neues Nummernschild, wofür er immerhin 32 Euro bezahlen muss.

Beim Bundesverkehrsministerium weist man indes jegliche Verantwortung für die Änderung der Verordnung weit von sich. Tatsache sei, dass die Bundesregierung zunächst sämtliche Beschränkungen für die Vergabe kleiner Kennzeichen habe aufheben wollen, erklärte das Ministerium. Das hätten jedoch die Länder im Bundesrat verhindert. Sie - und nicht etwa der Bund - seien für den jetzigen Inhalt der Verordnung verantwortlich.

Meinung

Unfrei wegen

Ami-Schlitten

Von SZ-RedakteurDietmar Klostermann

Die Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Autokennzeichen sind für viele passionierte Autofahrer ein Stück Freiheit. Dort werden nicht nur Namen oder Geburtstage untergebracht, sondern auch der eigene Rang unterstrichen. Wer etwa mit B-B 1 herumfährt, ist sicher stolz auf sein Gefährt - und sich selbst. Dass jetzt ausgerechnet die wenigen Amischlitten die Wahl-Freiheit beim deutschen Auto-Kennzeichen begrenzen, ist kurios. Ehe der ADAC jedoch seine gelben Racheengel sendet, sollte Verkehrsministerin Peter die Verordnung auf Eis legen. Und mit Zivilcourage die Herzen vieler Autofahrer erobern.

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