Keine Klagen im Kreis wegen fehlender Krippenplätze

Kreis Neunkirchen · Bis Jahresende 2013 ist in der Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes noch keine Klage wegen des Rechtsanspruchs auf einen Krippen-Betreuungsplatz eingereicht worden. Das teilt der Kreis auf SZ-Anfrage mit.

Zum 1. August 2013 hatte das "Bundesgesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" den Eltern mit ein- und zweijährigem Nachwuchs einen Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung einräumt - entweder in einer Krippe oder bei Tageseltern. Wenn alle Planungen 2014 realisiert werden, stehen im Landkreis Neunkirchen 835 Krippenplätze zur Verfügung, wie es weiter heißt. Das entspricht rund 30 Prozent Betreuungsquote. Aktuell sind Krippen in Neunkirchen, Illingen und Merchweiler im Bau, wodurch sich laut Kreis das Angebot bis Ende 2014 auf 926 Plätze erhöhen wird. Zu weiteren Projekten liegen prüfungsfähige Anträge vor, die noch vom Bildungsministerium bewilligt werden müssen oder deren Ausfinanzierung durch die Träger noch nicht gegeben ist.

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