Keine Bewährung für gewerbsmäßigen Geldfälscher

Saarbrücken. Vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts sollte gestern der Prozess gegen einen vermutlichen gewerbsmäßigen Geldfälscher aus dem Regionalverband beginnen. Doch es kam nicht einmal zur Verlesung der Anklageschrift, nachdem eine Absprache zwischen Gericht und Verteidigung nicht zu Stande kam

Saarbrücken. Vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts sollte gestern der Prozess gegen einen vermutlichen gewerbsmäßigen Geldfälscher aus dem Regionalverband beginnen. Doch es kam nicht einmal zur Verlesung der Anklageschrift, nachdem eine Absprache zwischen Gericht und Verteidigung nicht zu Stande kam. Im Vorfeld des Verfahrens ist eine Einigung im Strafprozess angestrebt worden. Der Angeschuldigte hoffte auf eine Bewährungsstrafe für ein Geständnis. Doch die Richter machten nicht mit. Aber ohne Bewährung gab es auch kein Geständnis. Nun wird der Prozess erst im Juni dieses Jahres mit weiteren Zeugen eröffnet. Für den gestrigen Verhandlungstag, war angesichts des zu erwartenden Geständnisses nur ein Zeuge geladen.Der Angeklagte soll laut Anklage im Herbst 2004 mindestens 39 000 Euro Falschgeld in seinen Besitz gebracht haben, die er um Weihnachten 2004 in zehn Euro-Scheinen in Altenkessel einem Verdächtigen zunächst als Sicherheit für Schulden aushändigte. Um die Jahreswende 2004/2005 sei das Falschgeld dann teilweise weiter verkauft worden, um die Schulden des Angeklagten zu decken. jht

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