Leser-Reporter Kein Stimmrecht für EU-Bürger bei Volksbegehren

Saarbrücken · Vater von zwei Töchtern darf nicht bei der G9-Initiative abstimmen, obwohl er seit 17 Jahren in Deutschland lebt.

Ein SZ-Leser-Reporter, der lieber anonym bleiben möchte, aber dessen Name der Redaktion bekannt ist, klagt, dass er nicht an der Aktion „Volksbegehren G 9 jetzt!“ teilnehmen kann. Er ist EU-Bürger ohne deutschen Pass, wohnt aber schon seit 17 Jahren in Deutschland und 13 davon im Saarland. Er hat zwei Kinder, die hier geboren sind, und in die sechste beziehungsweise achte Klasse eines Gymnasiums gehen: „Ich sehe jeden Tag, dass G 8 keine sinnvolle Lösung ist – weder für die Schüler noch für die Lehrer und Eltern“, steht für ihn fest.

Deshalb habe er sich nach dem letzten Elternabend entschieden, sein zuständiges Rathaus zu besuchen und mit seiner Unterschrift die Aktion zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasium zu unterstützen. Doch die nette Mitarbeiterin habe ihm erklärt, dass er sich nicht daran beteiligen dürfe, weil er in Deutschland kein Wahlrecht habe, so der SZ-Leser-Reporter. Für ihn sei das demütigend, ärgerlich und ungerecht. Sicherlich sei er kein Einzelfall, überlegt er. Denn laut Statistischem Landesamt des Saarlandes hätten 2016 in dem Bundesland über 56 000 EU-Bürger gelebt. Sie alle hätten diesbezüglich nichts zu sagen. Dabei sei das Saarland der Lebensmittelpunkt seiner Familie. „Hier sind unsere Kinder zu Hause und lernen in den saarländischen Schulen“, sagt der SZ-Leser. Er habe jahrelang als Elternsprecher gearbeitet, Klassenräume gestrichen und sei bei jeder Aktion dabei gewesen. „Wir sind auch ein Teil dieser Gesellschaft! Unsere Kinder sind die Zukunft des Saarlandes!“, fordert er sein Abstimmungsrecht ein.

„Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein EU-Bürger ohne deutschen Pass, der seit 17 Jahren in Deutschland lebt, gerne seine Unterschrift für das aktuelle Volksbegehren abgegeben hätte“, sagt Katrin Thomas, Sprecherin des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Dennoch bitte man um Verständnis, dass von der Voraussetzung der deutschen Staatsangehörigkeit für das Teilnahme an Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden aufgrund des zwingenden Verfassungsrechts keine Ausnahme möglich sei.

Nur für Kommunalwahlen sowie für die im Kommunal-Selbstverwaltungs-Gesetz vorgesehenen Beteiligungsformen des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids seien auch Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnahmeberechtigt, erklärt die Sprecherin. Das Statistische Landesamt des Saarlandes bestätigt die von dem SZ-Leser genannte Zahl, dass 2016 hier über 56 000 EU-Bürger gelebt haben.

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