Kein Entrinnen aus dem Regionalverband

Heusweiler · Im Rat wurde laut darüber nachgedacht, ob Heuswei- ler vom Regionalverband in den weniger „teuren“ Kreis Saarlouis wechseln soll. Doch eine Kommune steckt in ihrem Kreis fest wie in einer Zwangsehe, schildert Professor Christoph Gröpl, Experte für Verwaltungsrecht.

 Professor Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes.Foto: Oliver Dietze

Professor Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes.Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

/REGIONALVERBAND Wenn in alten Filmen arme Bauern gegen den prassenden Adel rebellieren, dann sieht man gerne mal eine Meute mit Dreschflegeln, Fackeln und Mistgabeln auf den Palast zustürmen. Eine Entsprechung in unserer Zeit dürfte das laute Nachdenken von Oliver Luksic (FDP) im Heusweiler Gemeinderat darüber sein, ob es womöglich an der Zeit sei, dass Heusweiler aus dem Regionalverband Saarbrücken ausscheidet und sich stattdessen dem Landkreis Saarlouis anschließt. Hintergrund ist die wachsende Kritik aus den Räten der zehn Regionalverbands-Kommunen an der ständig steigenden Regionalverbandsumlage. - Im Kreis Saarlouis müsste Heusweiler weniger in die Kreis-Kasse zahlen als derzeit in die Regionalverbands-Kasse.

Wir haben Luksics Gedanken aufgegriffen und uns gefragt: Geht das denn überhaupt, dass eine Stadt oder Gemeinde aus eigenem Antrieb den Kreis wechselt? Die Antwort ist ein klares und eindeutiges "Nein", erklärt Professor Christoph Gröpl vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes.

Wir hatten den Experten für Verwaltungsrecht um eine Stellungnahme gebeten. Er schildert, dass so ein Wechsel nicht nur hier, sondern in ganz Deutschland nicht möglich sei, und er hat zwei juristische Argumente, von denen das erste den Laien überrascht: "Entgegen einem landläufigen Missverständnis sind die Gemeinden nicht Mitglieder eines Landkreises oder des Regionalverbands. Mitglieder des jeweiligen Landkreises oder Regionalverbands sind vielmehr dessen Einwohner. Daher können Gemeinden auch nicht aus einem Landkreis oder dem Regionalverband austreten."

Zudem hätten Kreise, anders als Bund oder Bundesländer, keine "Staatsqualität", sondern sie unterliegen als Gebietskörperschaft und somit als "juristische Person des öffentlichen Rechts" der Aufsicht des Bundeslandes. An dem Zuschnitt von Kreisen (Auflösen, Gründen oder Ändern) kann also nur, durch eine Gebietsreform, das jeweilige Bundesland, genauer: das jeweilige Landesparlament etwas ändern. Gröpl: "Kommunen gehören zur ‚mittelbaren Landesverwaltung', sie sind gewissermaßen - sehr bild- und laienhaft gesprochen - die ‚minderjährigen Töchter' des Landes." Auch daraus folge, dass keine Gemeinde aus eigener Kompetenz "ihren" Kreis wechseln kann.

Gröpl ergänzt allerdings auch: "Freilich - das muss man zugestehen - hat die saarländische Kommunalreform des Jahres 2007 an diesem System mit der Schaffung des Regionalverbandes Saarbrücken einige Wunden geschlagen und Fragen aufgeworfen, insbesondere durch die Etablierung des Kooperationsrates", das könne zu vermehrten Missverständnissen geführt haben.

Der Kooperationsrat ist ein besonderes Gremium des Regionalverbandes, das es in den anderen Landkreisen nicht gibt: In ihm sitzen neben den (Ober-)Bürgermeistern auch Vertreter der jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte. Der Kooperationsrat entscheidet etwa über den Flächennutzungs- und den Landschaftsplan, den der Regionalverband als Stadt-Umland-Verband für seine zehn Städte und Gemeinden aufstellt.

Die Pressestelle des auch für Verwaltungsfragen zuständigen Innenministeriums erklärt ebenfalls, dass Gemeinden solche "Kreiswechsel" nicht veranlassen können, und ergänzt: Eine Gebietsänderung ist nur über ein formelles Gesetz (also über den Landtag) möglich. Der Gesetzgeber könne dann (nach Paragraf 148 KSVG) Grenzen von Landkreisen "aus Gründen des öffentliche Wohls" ändern. Dabei sei aber zu berücksichtigen, "dass das Gebiet eines Landkreises so bemessen sein soll, dass die örtliche Verbundenheit der Gemeinden des Landkreises gewahrt bleibt und die Leistungsfähigkeit des Landkreises zur Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist".

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Überherrn hat schon geklagt - gegen den Kreis Saarlouis Vor Gericht: Auch im Kreis Saarlouis ist man in den Kommunen nicht glücklich über die zu zahlenden Verbands-Umlagen: Überherrn war die erste saarländische Kommune die - im Jahr 2015 - den Klageweg gegen die Umlage beschritten hat. 2015 sollte Überherrn (etwa 11 500 Einwohner) eine Umlage von rund sechs Millionen Euro an den Kreis zahlen und klagte dagegen. Das Ergebnis steht noch aus. Heusweiler (rund 18 000 Einwohner) soll in diesem Jahr 11,1 Millionen Umlage zahlen.

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