Justizopfer Norbert Kuß Kuß wartet auf Schmerzensgeld

Saarbrücken/Marpingen · Der Bundesgerichtshof wird erst Ende des Jahres im Fall des Justizopfers entscheiden.

Justizopfer Norbert Kuß (74) muss sich weiter in Geduld üben. Seine Rechtsanwältin Daniela Lordt, die ihn im Schmerzensgeldprozess gegen eine Homburger Gerichtspsychologin vertritt, erfuhr jetzt aus Karlsruhe, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über eine Nichtzulassungsbeschwerde erst Ende des Jahres zu erwarten sei. Ursprünglich hieß es, dass frühestens Mitte Mai darüber beraten werde. Hintergrund der Verzögerung ist, dass wohl ein Schriftsatz eines beim BGH zugelassenen Anwaltes erst Ende April eingereicht wurde.

Familienvater Kuß war 2004 von einer Strafkammer zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er angeblich seine Pflegetochter missbraucht haben soll. Das Urteil basierte auf einem Gutachten einer Homburger Gerichtspsychologin, die die Aussagen des Mädchens damals als  glaubhaft einstufte. Nach einem langen Gang durch die Instanzen samt Wiederaufnahmeverfahren wurde der Schuldspruch gegen Kuß, der 683 Tage im Gefängnis saß, schließlich aufgehoben. Der Ex-Bundeswehrbeamte stand im Laufe des Verfahrens wiederholt vor dem Ruin. Vor Zivilgerichten kämpfte er um Schmerzensgeld und Schadensersatz, klagte gegen die Gutachterin. Im November 2017 hat das Oberlandesgericht nach einem Obergutachten des Glaubhaftigkeitsexperten Max Steller (Berlin) dem Justizopfer 60♦000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen wehrt sich die Gutachterin.

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