683 Tage unschuldig im Gefängnis Neue Prozessgegner für Justizopfer Kuß

Saarbrücken · Weil er unschuldig im Gefängnis saß, fordert Norbert Kuß von einer Gerichts-Psychologin Schmerzensgeld. Diese holt jetzt das Homburger Institut und ihren Chef mit ins Boot, der das Gutachten ebenfalls abgezeichnet haben soll.

 Justizopfer Norbert Kuß (rechts im Bild) mit seiner Frau Rita (links) und Anwältin Daniela Lordt im November 2016 im Oberlandesgericht. Im Oktober soll der Berufungsprozess gegen die Gutachterin fortgesetzt werden.

Justizopfer Norbert Kuß (rechts im Bild) mit seiner Frau Rita (links) und Anwältin Daniela Lordt im November 2016 im Oberlandesgericht. Im Oktober soll der Berufungsprozess gegen die Gutachterin fortgesetzt werden.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Genau 683 Tage saß der frühere Bundeswehrbeamte Norbert Kuß (74) aus Marpingen unschuldig im Gefängnis. Eine Pflegetochter hatte den Familienvater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Eine Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts verurteilte Kuß, der immer wieder seine Unschuld beteuerte, am 24. Mai 2004 zu drei Jahren Gefängnis. Die Richter glaubten der Gutachterin Dr. Petra Retz-Junginger vom Homburger Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie. Sie hatte die Aussagen der Pflegetochter als „erlebnisorientiert“ und glaubhaft eingestuft.

Für Kuß begann ein langer Kampf gegen die Mühlen der Justiz. Seine Geduld wurde dabei durch Bummelei und Schlamperei arg strapaziert. Nach einem langwierigen Wiederaufnahmeverfahren durch alle Instanzen, neuen, entlastenden Gutachten, erntete das Justizopfer 2013 einen „Freispruch erster Klasse“. Kuß ist voll rehabilitiert, erhielt karge Haftentschädigung. Zumindest ein Teil seiner Kosten wurde ersetzt. Von der zwischenzeitlich zur „außerplanmäßigen Professorin“ ernannten Gutachterin fordert Kuß jetzt Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie grob fahrlässig gehandelt habe. Ende Januar 2015 urteilte das Landgericht in erster Instanz, sprach ihm 50♦000 Euro Schmerzensgeld zu und bestätigte Schadenersatzansprüche. Die beklagte Psychologin Retz-Junginger legte prompt Berufung ein.

Dieses Verfahren läuft mittlerweile seit 20 Monaten vor dem Oberlandesgericht (OLG). Der Senat hat den renommierten Glaubhaftigkeitsexperten Professor Dr. Max Steller vom Institut für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charité mit einem „Obergutachten“ beauftragt. Spätestens seit Steller sein 79 Seiten starkes Gutachten vor Weihnachten 2016 ablieferte, stehen offenbar die Karten für die beklagte Psychologin nicht so gut. Der Grund: Experte Steller prangert erheblich fehlerhafte Arbeit seiner Homburger Kollegin an. Wissenschaftliche Grundsätze für solche Glaubhaftigkeitsgutachten seien in höchstem Maß verletzt worden. In einem vom vierten OLG-Senat angeforderten Ergänzungsgutachten legte der Sachverständige nach, sieht grundlegende methodische Prinzipien bei der Erfüllung eines Sachverständigen-Auftrags häufig verletzt. Dies kann durchaus als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden.

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Stephan Krempel, der die beklagte Gutachterin vertritt, baut bereits für den Fall vor, dass seine Mandantin auch den Berufungsprozess verliert. Er hat jetzt deren Chef, dem Homburger Klinikdirektor Professor Dr. Michael Rösler, und dem Universitäts-Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie den Streit verkündet. Dies bedeutet letztlich, dass der Klinikchef und das Institut bei Regressforderungen gegen seine Mandantin zur Kasse gebeten werden sollen. Krempel sagt, Klinikchef Rösler habe das umstrittene Gutachten im Fall Kuß abgezeichnet und erklärt, er sei auf Grund eigener Urteilsbildung damit einverstanden. Das Institut soll damals die Rechnung ausgestellt haben. Vom Erlös des Gutachtens hätten auch der Klinikchef und das Institut profitiert.

Daniela Lordt, Anwältin von Kuß, kommentiert die neue Entwicklung: „Ich werte das Verhalten der Frau Retz-Junginger so, dass sie nach ihrer Lageeinschätzung, Zahlungen an meinen Mandanten wird leisten müssen. Über diesen Weg versucht sie jetzt, ihren Arbeitgeber finanziell daran zu beteiligen.“

Wenn voraussichtlich Mitte Oktober das OLG in diesem Verfahren die Beweisaufnahme mit Erläuterungen des Sachverständigen Max Steller zu seinem Ergänzungsgutachten fortsetzt, müssen die Prozessbeteiligten auf der Seite der Beklagten wohl enger zusammenrücken. Klinikdirektor Rösler und dessen Institut werden „mit großer Wahrscheinlichkeit“, so Rechtsanwalt Gerhard Fritz, dem Verfahren beitreten. Fritz steht auf dem Standpunkt, sollten Regressansprüche existiert haben, seien diese längst verjährt. Eine Haftung Röslers und des Instituts bleibe zudem „aus weiteren Rechtsgründen“ außer Betracht.

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