JO LEINENStört der Zaun das Schutzgebiet?

Orscholz/Brüssel. "Die Genehmigung eines 1,7 Kilometer langen Fangzaunes an der Saarschleife wirft europarechtliche Fragen auf", erklärte der saarländische Europa-Abgeordnete Jo Leinen (SPD). Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sei das "Naturschutzgebiet Saar-Steilhänge-Lutwinuswald" besonders geschützt

Orscholz/Brüssel. "Die Genehmigung eines 1,7 Kilometer langen Fangzaunes an der Saarschleife wirft europarechtliche Fragen auf", erklärte der saarländische Europa-Abgeordnete Jo Leinen (SPD). Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sei das "Naturschutzgebiet Saar-Steilhänge-Lutwinuswald" besonders geschützt. Dies gehe aus der Antwort der Europäischen Kommission auf eine Anfrage Leinens hervor. Die Kommission weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Projekte, die ein Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen können, einer besonderen Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. "In einer solchen Beurteilung müssen alle Alternativen erörtert und abgewogen werden. Außerdem sollte bei einem so wichtigen Projekt die Öffentlichkeit vorher eingehend gehört werden.", sagte Leinen (Foto: SZ). "Wenn das Wahrzeichen des Saarlandes hinter einem meterhohen Zaun verschwinden soll, ist mehr Sensibilität und Rücksichtnahme bei den Entscheidungen nötig", erklärte Leinen. Auch die Frage nach den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen müsse beantwortet werden. red

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