Jäger-Klage gegen die Fuchsschonzeit scheitert vor Gericht

Saarlouis. Ein saarländischer Jäger und Schafhalter ist beim Saar-Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Ausnahmegenehmigung von der Fuchsschonzeitverordnung zum zeitlich unbegrenzten Abschuss von Füchsen zu erstreiten (Akz.: 5 K 640/12). Im März 2010 hatte die damalige Jamaika-Landesregierung auch aus Tierschutzgründen eine Schonzeit für Füchse vom 15. Februar bis 16

Saarlouis. Ein saarländischer Jäger und Schafhalter ist beim Saar-Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Ausnahmegenehmigung von der Fuchsschonzeitverordnung zum zeitlich unbegrenzten Abschuss von Füchsen zu erstreiten (Akz.: 5 K 640/12). Im März 2010 hatte die damalige Jamaika-Landesregierung auch aus Tierschutzgründen eine Schonzeit für Füchse vom 15. Februar bis 16. August jeden Jahres angeordnet. Ziel ist, Füchsen die ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der Kläger behauptete, das Abschussverbot sei allein "politisch" motiviert gewesen. red

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