Ist mein Wintergartenanbau genehmigungspflichtig?

Wer einen Wintergarten bauen möchte, der benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung, denn grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Veränderung am Gebäude, für die eine Genehmigung beantragt werden muss. Dabei wird der Wintergarten im Baurecht genauso behandelt, als ob es sich um einen gemauerten Anbau handeln würde

 Wer einen Wintergartenanbau plant sollte sich vorher darüber kundig machen, ob er eine Baugenhmigung braucht. Foto: D.Ott/fotolia.com

Wer einen Wintergartenanbau plant sollte sich vorher darüber kundig machen, ob er eine Baugenhmigung braucht. Foto: D.Ott/fotolia.com

Wer einen Wintergarten bauen möchte, der benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung, denn grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Veränderung am Gebäude, für die eine Genehmigung beantragt werden muss. Dabei wird der Wintergarten im Baurecht genauso behandelt, als ob es sich um einen gemauerten Anbau handeln würde.Welche Anbauten und Gebäude so genannte verfahrensfreie Vorhaben sind - also keiner Baugenehmigung bedürfen -, das regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Im § 61 LBO sind alle Gebäude aufgeführt, die ohne Baugenehmigung in Angriff genommen werden dürfen. Dazu gehören unter andrem auch Wintergärten mit einer Bruttogrundfläche von bis zu 36 Quadratmetern und einer mittleren Höhe von bis zu 3 Metern. Größere Wintergärten müssen durch ein Baugenehmigungsverfahren. Ebenso verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 36 Quadratmetern und einer Tiefe von bis zu 3 Metern.

Sollte man keine Genehmigung für seinen Wintergarten haben, so kann es zu einer Anzeige kommen. Im schlimmsten Fall muss der gebaute Wintergarten wieder abgerissen werden und man bekommt noch eine deftige Geldstrafe. Die Ämter in den jeweiligen Städten und Gemeinden erteilen dazu gern Auskunft. Die letzte Entscheidung, wie und ob ein Wintergarten gebaut wird, kommt in jedem Fall von der Baubehörde. Eine Ablehnung, für den Bau eines Wintergartens, kann durchaus vorkommen. Dann ist ein zusätzlicher Wintergartenanbau nicht in dem Bebauungsplan vorgesehen.

Ein Wintergarten muss - ebenso wie jeder andere An- oder Umbau - in jedem Fall aber auch die Grenzen zu den Nachbargrundstücken einhalten. Diese Grenze liegt bei drei Metern. Diese Trennung muss unbedingt beachtet werden. Bei einer Baubehörde sollten sich die zukünftigen Wintergarten Besitzer unbedingt erkundigen, ob ein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist. Denn selbst Wintergärten unter 36 Quadratmetern Grundfläche müssen der Stadt oder der Gemeinde zur Kenntnis gegeben werden. Nach einer Frist von zwei Wochen, wenn die Gemeinde keine Untersagung aufgrund entgegenstehender Planungsabsichten geäußert hat - hierbei findet jedoch keine bauaufsichtliche Prüfung statt - darf mit der Ausführung begonnen werden. Erforderliche Unterlagen hierfür sind in einfacher Ausfertigung eine Lageplanskizze mit Angabe des Baugrundstücks (Anschrift, Gemarkung, Flurstück), der Lage des Bauvorhabens auf dem Baugrundstück und eine Beschreibung des Vorhabens.

Sollte man den Wintergarten nicht allein bauen, braucht man einen Architekten. Dieser kann auch schon über die Genehmigungsumstände informieren. Wichtige Fragen, die man sich vor der Umsetzung bzw. Genehmigung stellen muss, sind ob spezielle Bauformen einzuhalten sind, ob Grenzen einzuhalten sind oder ob es andere Vorschriften beim Bau auf dem Grundstück gibt. lx/red

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