Irrtum bei „Wer wird Millionär“?

Köln/Saarbrücken · War es ein tragischer Irrtum, als ein Kandidat der Show „Wer wird Millionär?“ einer saarländischen Studentin im Publikum glaubte und 124 500 Euro verlor? Der Fehler liegt bei RTL, findet ein Saarbrücker Jura-Professor.

 Jérôme Adjallé glaubte einer Studentin im Publikum – und verlor 124 500 Euro. Zu Unrecht, sagt ein Professor. Foto: RTL / Frank Hempel

Jérôme Adjallé glaubte einer Studentin im Publikum – und verlor 124 500 Euro. Zu Unrecht, sagt ein Professor. Foto: RTL / Frank Hempel

Foto: RTL / Frank Hempel

Hellsehen kann der Berliner Magier Jérôme Adjallé offenbar nicht, sonst hätte der 32-Jährige sich in der Fernsehsendung "Wer wird Millionär?", die am Montag ausgestrahlt wurde, bei der 125 000-Euro-Frage nicht auf den Rat einer saarländischen Studentin im Publikum verlassen - und hätte nicht mit 500 Euro heimgehen müssen. Die Frage war: "Wer auf der ‚Tribüne' Platz nimmt, tut dies der Wortherkunft zufolge eigentlich, um . . .?". Der Publikums-Joker des Kandidaten, die 19 Jahre alte Jura-Studentin, sagte: "D - Almosen zu verteilen". Sie sei sich ihrer Sache ganz sicher, schließlich habe sie das Große Latinum und im Studium auch römische Rechtsgeschichte durchgenommen. Richtig wäre jedoch laut RTL gewesen: "Antwort B - Recht zu sprechen". Dazu hatte dem Kandidaten auch sein früherer Lehrer als Telefon-Joker geraten.

Seitdem tobt im Internet ein sogenannter "Shitstorm" voller Beleidigungen gegen die junge Frau aus dem Saarland. Das wurde selbst dem 32 Jahre alten Kandidaten Adjallé zu bunt: Das hat niemand verdient", schrieb er noch am Montagabend und bat, die Studentin in Ruhe zu lassen.

Der Saarbrücker Jura-Professor Maximilian Herberger, ein Experte für Rechtsgeschichte, sieht den Fehler bei RTL. Er steht in Kontakt mit der Studentin und dem Kandidaten. In öffentlichen Briefen schreibt er, die Antwort B ("Recht zu sprechen") sei falsch. Moderator Günther Jauch habe in der Sendung wie folgt die Lösung erklärt: "‚Tribunal' ist der erhöhte Platz für den Richterstuhl des Tribunen. Er hat Recht gesprochen." Dem widerspricht der Professor entschieden: "Das ‚Tribunal' war nicht der erhöhte Platz für den Richterstuhl des Tribunen. Und der Tribun hat auch nicht Recht gesprochen." Das sei historisch belegt. "Auf der Tribüne sitzen diejenigen, die einem Geschehen zusehen, also das Publikum", argumentiert Herberger, der eine zweite Chance für Adjallé richtig fände: "Wenn unzutreffenderweise eine falsche Antwort für richtig erklärt wurde, hat der Kandidat natürlich nicht verloren."

Darüber hinaus gebe es auch Argumente, dass die von der Studentin empfohlene Antwort richtig sei. Kaiser und Volkstribunen hätten dem Volk Leckereien und sogar Gold vor die Füße geworfen. "Wenn das keine Almosenverteilung ist . . .", schreibt Herberger.

Auf die Kritik des Juristen antwortet RTL, dass der Ursprung des Wortes "Tribüne" sich nicht vom lateinischen "tribun", sondern von der ähnlichen Vokabel "tribunal" ableite. Dies sei ursprünglich ein hölzernes Gestell gewesen, auf dem im alten Rom Prätoren mit den ihnen unterstellten Richtern Platz nahmen, um Recht zu sprechen, schreibt RTL und beruft sich auf das Herkunftswörterbuch von Friedrich Kluge. Später sei der Name "tribunal" auch auf den Platz übertragen worden, den der Prätor und andere im Theater einnahmen. Daraus sei das französische Wort "tribune" entstanden, zu Deutsch Tribüne. "Seiner ursprünglichen Verwendung entsprechend gehört auch das Wort ‚Tribunal' als Bezeichnung für einen Gerichtshof zum deutschen Wortschatz."

Diese Stellungnahme überzeugt den Jura-Professor indes nicht: "Bei Kluge steht allerdings zu ‚Tribunal', dass es sich dabei um die ‚Bühne für den Tribun' handelt. Und der Tribun hat kein Recht gesprochen. Also konnte er - Ihrer eigenen Quelle nach - der Wortherkunft nach nicht jemand sein, der auf der ‚Tribüne' Platz nimmt, um Recht zu sprechen." Die Auseinandersetzung werde wohl fortgesetzt. "Wenn nicht eindeutig ist, was die richtige oder falsche Antwort ist, dann war die Frage daneben", sagt die Geschäftsführerin der Rechtsinformatik der Saar-Uni, Iris Speiser.

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