Internist entgeht knapp dem Gefängnis

Saarbrücken. Ein Saarbrücker Internist ist gestern vor dem Landgericht nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen: Der 72-Jährige hatte sich über Jahre mit betrügerischen Methoden, etwa falschen Abrechnungen, eine Menge Geld unrechtmäßig verdient. Dafür musste er sich in mehreren Anklagepunkten verantworten

 Ein Saarbrücker Arzt wurde gestern verurteilt. Foto: dpa

Ein Saarbrücker Arzt wurde gestern verurteilt. Foto: dpa

Saarbrücken. Ein Saarbrücker Internist ist gestern vor dem Landgericht nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen: Der 72-Jährige hatte sich über Jahre mit betrügerischen Methoden, etwa falschen Abrechnungen, eine Menge Geld unrechtmäßig verdient. Dafür musste er sich in mehreren Anklagepunkten verantworten. Schon vor Prozessbeginn wurde ein Urteil abgesprochen: bei einem Geständnis zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und eine Geldbuße von 25 000 Euro für den Verein für Bewährungshilfe.Zunächst ging es um "Luftrezepte": Der Arzt soll mit einem Apotheker gemeinsame Sache gemacht haben. Er stellte Rezepte für nicht behandelte Patienten aus und ließ sich im Gegenzug medizinische Artikel geben. Der Schaden für die Krankenkassen: fast 23 000 Euro. In den Jahren 2002 bis 2006 soll es sich um 551 Fälle gehandelt haben. Zunächst fiel der Apotheker auf, im Zuge der Ermittlungen dann auch der Arzt. Der Apotheker hat den Schaden inzwischen ersetzt und der Arzt hat sich an der Erstattung beteiligt.

Im Zuge dieser Ermittlungen wurde die Praxis des Angeklagten näher durchleuchtet: Es fiel auf, dass sich der Mediziner in sechs Fällen von befreundeten Kollegen krankschreiben ließ und Krankentagegeld von seiner privaten Versicherung erhielt. In Wirklichkeit hatte er entweder seine Praxis weitergeführt oder Fernreisen unternommen. Über die Jahre hinweg soll der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Der Schaden für die der Versichertengemeinschaft wurde unterschiedlich beziffert. Ein Anwalt der KV sprach von 400 000 Euro, das Gericht ging von 240 000 Euro aus. Die Differenz erklärt sich daraus, dass frühe Fälle verjährt sind und der Schaden in einer Hochrechnung aus Stichproben ermittelt wurde. Vor wenigen Tagen hat der Angeklagte bereits eine Anzahlung auf die Wiedergutmachung von 130 000 Euro geleistet.

In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter davon, dass das Bild der "Halbgötter in Weiß" heute nicht mehr passe. Ärzte seien wie gewöhnliche Menschen, wenn die Gier sie packe und es ihnen leicht gemacht werde, Geld zu scheffeln. Nur durch das Geständnis und die Bereitschaft, Schadenersatz zu zahlen, sei der Mediziner an einem Aufenthalt im Gefängnis vorbeigeschrammt. jht

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