Homburger Kanzlei setzt sich vor EU-Gericht durch

Homburg. Die Homburger Anwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen konnte sich in einer für alle europäischen Verkehrsteilnehmer wichtigen Frage in Sachen Verkehrsunfall im Ausland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg durchsetzen. SZ-Redakteur Ralph Schäfer sprach über das Urteil mit Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt (Foto: Wolf/SZ).

Worum geht es in dem Urteil konkret?

Gebhardt: Bisher wurde vom Geschädigten eines Verkehrsunfalls im Ausland verlangt, unter hohem Kostenaufwand die Klageschrift übersetzen und im Ausland zustellen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof folgte aber unserer Auffassung, dass etwa ein deutscher Geschädigter den ausländischen Versicherer in seinem Heimatland verklagen und ihm die Klageschrift in deutscher Sprache zustellen kann. Viele haben auf diese gerichtliche Entscheidung, die verbindlich ist für die Justiz aller europäischen Länder, lange gewartet.

Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher?

Gebhardt: Es bedeutet eine enorme Kostenersparnis und Erleichterung für die Geschädigten. Sie können in Deutschland vor dem Heimatgericht klagen, brauchen keine Übersetzungskosten und die Probleme mit der Zustellung im Ausland sind weg. Es gilt rein deutsches Prozessrecht.

Warum sind die deutschen Gerichte Ihrer Meinung nach anderer Auffassung?

Gebhardt: Der europäische Gesetzgeber hat es versäumt, eine klare Gesetzeslage zu schaffen. Deutsche Gerichte orientieren sich sklavisch an den Buchstaben des Gesetzes.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort